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Donnerstag, 30.10.2008
Gnadengesuch zurückgezogen: Bachmina-Anwälte rätseln
Moskau. Die inhaftierte, hochschwangere ehemalige Yukos-Juristin Swetlana Bachmina hat ihr Gnadengesuch zurückgezogen. Dies teilte die Verwaltung des Gefängniskrankenhauses mit, in dem sie zuletzt lag.
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Bachmina habe am 22. Oktober ein Gnadengesuch bei der Anstaltsleitung eingereicht, dieses aber zwei Tage später zurückgezogen, berichtet die Zeitung „Wedomosti“ unter Berufung auf eine Mitarbeiterin des Gefängniskrankenhauses in der Republik Mordowien. Am gleichen Tag sei sie in ein ziviles Krankenhaus verlegt worden, dass aber ebenfalls der Strafvollzugsbehörde untersteht.
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Die Anwälte der ehemaligen Yukos-Juristin haben bislang keinen Zugang zu ihrer Mandantin bekommen und können deshalb ihren Schritt nicht bestätigen oder dessen Motive erklären.
Der Jurist Genri Resnik mutmaßt, dass man ihr Bedingungen für einen erfolgreichen Verlauf des Gnadengesuchs gestellt hat, wie etwa gegen Michail Chodorkowski auszusagen.
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„Wenn eine Frau, die in Kürze gebähren wird und die von ihren beiden kleinen Kindern getrennt ist, ein Gnadengesuch zurückzieht, muss es dafür überaus ernste Gründe geben“, so Resnik.
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Bachmina wurde im Rahmen der Yukos-Prozesse wegen Unterschlagung und Steuerhinterziehung zu 6,5 Jahren Haft verurteilt. Sie hat davon 3 Jahre und neun Monate abgesessen.
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Zwei Gesuche auf vorzeitige Entlassung wegen guter Führung wurden abgelehnt. Anders als Michail Chodorkowski hat sie ihre "Taten" auch bedauert.
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