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Wieder frei - A. Sakajew (Foto: www.newsru.com)
Wieder frei - A. Sakajew (Foto: www.newsru.com)
Donnerstag, 13.11.2003

Neue Schlappe für russische Staatsanwälte

Moskau. Achmed Sakajew, der Chef-Unterhändler des tschetschenischen Untergrund-Präsidenten Aslan Maschadow, wird nicht an Russland ausgeliefert. Ein Gericht in London lehnte am Donnerstag einen russischen Auslieferungsantrag ab, da Sakajew in seinem Heimatland strafrechtliche Verfolgung wegen seiner “politischen Ansichten” drohe. Die russische Staatsanwaltschaft zeigte sich enttäuscht von der neuen Niederlage.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Maschadow-Vertrauten vor allem Verbrechen aus der Zeit des ersten Tschetschenien-Krieges zur Last gelegt. Moskau wollte Sakajew wegen “Mord”, “Geiselnahme” und “Terrorismus” den Prozess machen. Wie zuvor bereits die dänische Justiz, die ein erstes Auslieferungsgesuch aus Russland im vergangenen Dezember abgeschmettert hatte, befanden auch die Londoner Richter das Belastungsmaterial der Russen für wenig stichhaltig. Die Verteidiger Sakajews hatten während der Verhandlung mehrfach betont, ihrem Mandanten drohe in Russland nach einer Auslieferung Lebensgefahr. Bis Ende 2001 hatte Sakajew mehrfach mit Vertretern der russischen Führung verhandelt, zuletzt bei ergebnislosen Gesprächen mit dem Generalgouverneur für Südrussland, Viktor Kasanzew.

Ein Belastungszeuge erklärte in London, er sei von den russischen Sicherheitskräften gefoltert worden, bevor er Aussagen gegen Sakajew unterschrieb. Der Verteidigung gelang es Berichten zufolge auch nachzuweisen, dass einige Belastungsmaterialien in Moskau gefälscht wurden.

Bei Russland-Aktuell
• Unmoralisches Angebot an Beresowski (20.3.2003)
• Interview mit Anna Politkowskaja: Ich habe Maschadow ein Ultimatum gestellt (20.8.2003)
• Sakajew: Unabhängigkeit muss nicht sein (6.12.2002)
• Sakajew frei, Moskau wütend (5.12.2002)
• Verwirrung um Belastungszeugen gegen Sakajew (20.11.2002)
Der für Tschetschenien zuständige Kreml-Sprecher Sergej Jastrschembski kritisierte die Londoner Gerichtsentscheidung. Das Urteil sei Ausdruck doppelter Standards und eines “eigenartigen Verständnisses von Gerechtigkeit”. In Russland werde niemand für seine politischen Ansichten verfolgt.

(kp/.rufo)

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