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| Ex-Oligarch Chodorkowski schrieb aus der Haft an den Generalstaatsanwalt, warum er jetzt hungert (foto: newsweek) | |
Mittwoch, 30.01.2008
Chodorkowski im Hungerstreik wg. Yukos-Prozess
Moskau. Der im Untersuchungsgefängnis von Tschita einsitzende Ex-Oligarch Michail Chodorkowski ist in Hungerstreik getreten. Er protestiert damit gegen eine angebliche unmoralische Erpressung der Ermittler.
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Hintergrund ist der heute beginnende Prozess gegen den Juristen und ehemaligen Yukos-Vizepräsidenten Wassili Alexanjan: Der Angeklagte ist aidskrank, wurde aber dennoch zum Prozess in das Moskauer Untersuchungsgefängnis „Matrosenstille“gebracht. Wie Chodorkowski in einem Brief an den Generalstaatsanwalt Juri Tschaika mitteilte, ist dies seine Reaktion auf eine „moralisch unmögliche Wahl“, vor die ihn der Chefermittler Salawat Kerimow gestellt habe:
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„Ich soll mich nicht geschehener Verbrechen schuldig bekennen und auf diese Weise das Leben eines Menschen retten, aber dafür die Schicksale Unschuldiger belasten - oder ich kann auf meine Rechte bestehen und ein unabhängiges Gericht abwarten, aber auf diese Weise Ursache des Todes meines Anwalts Alexanjan werden. Ich habe lange darüber nachgedacht, kann mich aber in der Wahl, vor die man mich gestellt hat, nicht entscheiden“, schreibt Michail Chodorkowski in dem auf seiner Webseite veröffentlichen Brief.
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Hintermann der Yukos-affäre: Setschin im Kreml Weiter beschuldigt Chodorkowski den Vize-Chef der Präsidentenadministration Igor Setschin, gemeinsam mit Kerimow die fragwürdigen Anschuldigungen in den diversen Yukos-Prozessen konstruiert zu haben.
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Chodorkowski appelierte an den Gerenalstaatsanwalt, dafür Sorge zu tragen, dass Alexanjan überleben kann und eine angemessene medizinische Betreuung erhält.
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Die Strafvollzugsbehörde hat bereits erklärt, dass dies auch in der Moskauer U-Haftanstalt gewährleistet sei.
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Chodorkowski kommt nicht aus Tschita weg Ein Gericht in Tschita hat heute die Untersuchungshaft für Chodorkowski bis zum 2. Mai verlängert. Er wird in einem zweiten Ermittlungsverfahren weiterer Wirtschaftsverbrechen beschuldigt. Im ersten Prozess war er zu acht Jahren Haft verurteilt worden, die noch nicht verbüßt sind.
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Chodorkowskis Anwälte versuchten bisher vergeblich, vor diversen Gerichten die Verlegung ihres Mandanten nach Moskau zu erreichen, da nach üblichen juristischen Regeln die Ermittlungen eigentlich am Ort der Straftat zu erfolgen haben.
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