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Silbermetallic auf Streifenwagen sieht vor allem in der Abendsonne schick aus, ist aber ab 2008 nicht mehr erlaubt (Foto: ld/rufo)
Silbermetallic auf Streifenwagen sieht vor allem in der Abendsonne schick aus, ist aber ab 2008 nicht mehr erlaubt (Foto: ld/rufo)
Dienstag, 04.09.2007

Optik von Blaulicht-Autos wird vereinheitlicht

St. Petersburg. Ab nächstem Jahr sollen die vielen Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Miliz, die auf Russlands Straßen unterwegs sind, ein einheitliches Äußeres bekommen. Die Polizei soll nur noch Weiß-Blau tragen.

Im Rahmen ihres bislang nur bedingt erfolgreichen Kampfes gegen die Blaulicht-Invasion wurden jetzt Regeln erlassen, wie die Fahrzeuge der legalen Blaulichtträger auszusehen haben. Limousinen von Gouverneuren oder Ministern, die ihrem Status zufolge nach wie vor das Recht auf die Sondersignale haben, sind davon natürlich nicht betroffen. Allerdings wurde ihre Zahl deutlich beschnitten.

Blaues Licht zu Rot, Gelb und Weiß



Feuerwehrfahrzeuge werden weiterhin wie jetzt schon meistens rot mit weißen Streifen oder Karrosserieteilen sein. Auch die meisten Krankenwagen entsprechen bereits der vorgeschriebenen weißen oder zitronengelben Lackierung. Allerdings müssen die Fahrzeuge auch dieser Hilfsdienste in Zukunft deutliche Aufschriften tragen, welcher Organisation und Einheit sie angehören.

Graue Geländewagen haben ausgedient



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• Russische Abgeordnete verlieren Privileg (12.01.2007)
• Illegale Blaulichtfahrer sollen Fahrerlaubnis verlieren (21.09.2006)
• Dauerstau: Wie St. Petersburg unter die Räder kam (15.05.2006)
• Autofahrer protestieren gegen Blaulicht-Willkür (13.02.2006)
Ändern wird sich hingegen die Optik zahlreicher Fahrzeuge der Polizei. Wie „fontanka.ru“ berichtet, müssen ihre Einsatzfahrzeuge in Zukunft eine klare weiße Lackierung aufweisen sowie blaue Seitenstreifen, auf denen die Organisation wie „Polizei“ der „Verkehrspolizei“ genannt ist. Die Zeiten der mausgrauen Polizei-Geländewagen vom Typ UAZ sei damit vorbei, so die Internetzeitung.

Zahlreiche Organisationen wie Staatsanwaltschaft, Drogenpolizei oder die Staatsbank verlieren durch die neuen Regeln das Recht, an ihren Fahrzeugen Blaulichter und Sirenen zu montieren.

Noch unklar sei allerdings das Schicksal von Fahrzeugen technischer Hilfsdienste, die bisher ebenfalls mit Sondersignalen ausgerüstet sind.
Auch wenn sie privaten oder kommunalen Dienstleistern gehören, steht es eigentlich außer Zweifel, dass ein zu einem Gas-Leck oder einem Straßenbahnunglück ausrückender Hilfstrupp freie Fahrt haben sollte.


(ld/rufo/St.Petersburg)


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