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Tags kaufen, nachts unter Ausschluss der Öffentlichkeit trinken, lautet Russlands neue Bier-Regel. Wenigstens bleibt so Zeit zum richtigen Kaltstellen (Foto: eva/.rufo)
Tags kaufen, nachts unter Ausschluss der Öffentlichkeit trinken, lautet Russlands neue Bier-Regel. Wenigstens bleibt so Zeit zum richtigen Kaltstellen (Foto: eva/.rufo)
Donnerstag, 07.07.2011

Russisches Bier fließt nicht mehr rund um die Uhr

Moskau. Die Duma hat in dritter Lesung das Gesetz verabschiedet, das den Bierverkauf in Russland drastisch einschränkt – sowohl zeitlich wie örtlich. Auch trinken darf man Gerstensaft nicht mehr, wo es gefällt.


Die Aufregung um ein angebliches Verbot von Kwas und Kefir ist vom Tisch: Die populären Erfrischungsgetränke sind von der neuen Regelung nicht betroffen – obwohl sie oft mehr als die nun entscheidenden 0,5 Prozent Alkohol enthalten. Denn Kwas und Kefir gelten einfach pauschal als „nicht-alkoholisch“.

Nächtliches Nachschub holen fällt flach


Bier, Wein und andere Alkoholika dürfen hingegen ab Inkrafttreten des Gesetzes landesweit nicht mehr zwischen 23 und 8 Uhr in Geschäften verkauft werden (so wie jetzt schon harter Alkohol über 15 Prozent). Die Gastronomie ist von der Regel nicht betroffen.

Kioske werden völlig trocken gelegt


Der russische Einzelhandel muss sich zudem noch stärker umstellen: In Kiosken und anderen sogenannten „nicht-stationären Verkaufsstellen“ (weil Kioske juristisch als vorübergehend Bauten gelten, die auch umgesetzt werden können) darf zudem bald überhaupt kein Alkohol mehr verkauft werden.

Bei Russland-Aktuell
• Entwarnung: Kwas wird nicht mit Alkohol-Bann belegt (06.07.2011)
• Kampf dem Alkohol: Russland droht neues Wodka-Defizit (11.05.2011)
• Bierverkauf in Plastikflaschen soll verboten werden (21.04.2011)
• 0,0-Promille-Grenze für Autofahrer kehrt zurück (14.05.2010)
• Trunksucht: 2,5 Millionen russische Alkoholiker (18.09.2009)
Diese Vorschrift, die den vielen Bier-Buden im Land den Garaus machen wird, tritt allerdings erst zum 1. Januar 2013 in Kraft – um den Geschäftsleuten die Möglichkeit zu geben, ihr Geschäft entsprechend umzuorganisieren.

Bier auf der Parkbank ist nicht mehr erlaubt


Das ebenfalls populäre Biertrinken gleich neben dem Kiosk ist in Zukunft auch tabu: Das Gesetz enthält einen Passus, dass alkoholische Getränke eigentlich nur noch zuhause oder in der Gastronomie getrunken werden dürfen: Höfe, Treppenhäuser, Spielplätze, Parkanlagen – aber auch Schulen, Krankenhäuser und Sportstätten - werden ausdrücklich zu nüchternen Zonen erklärt. In Kultureinrichtungen darf es Alkohol nur noch im „Buffet“ geben.

Schließlich dürfen Bier, Wein und Alko-Drinks auch nicht mehr an Haltestellen und Metrostationen, an Tankstellen, auf Märkten, Bahnhöfen und Flughäfen verkauft werden.

Eine Ausnahme macht der Gesetzgeber hier nur noch für den Duty-free-Handel.



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