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| Die kleine Lisa bleibt vorläufig bei ihrem Vater. (Foto: newsru.com) | |
Freitag, 03.07.2009
Vater bekommt Sorgerecht für die kleine Lisa Andre
Tarascon. Ein französisches Gericht hat im Streit um das Sorgerecht für die dreijährige Lisa André entschieden: Erziehungsberechtigter ist der französische Vater, die russische Mutter darf ihr Kind drei Mal im Monat sehen.
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Dieses Urteil fällte am Freitag das Stadtgericht von Tarascon in Südfrankreich. Es ist allerdings eine vorläufige Entscheidung: Wenn der Scheidungsprozess der Eheleute André abgeschlossen ist, wird erneut über das Sorgerecht für Lisa verhandelt werden. Bis dahin darf sich Irina Belenkaja, Lisas Mutter, drei Mal im Monat in Marseille mit ihrer Tochter treffen.
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Belenkaja ist mit dem Urteil nicht einverstanden und will es anfechten. Dies erklärte sie laut ITAR-TASS nach der Verhandlung vor der Presse. Die am 6. Mai in Budapest unterzeichnete gütliche Einigung habe das paritätische Sorgerecht vorgesehen, so Belenkaja.
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„Meine Tochter ist Russin und soll in Russland leben“
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Lisas Mutter erklärte, über das Schicksal ihrer Tochter solle „auch ein russisches Gericht befinden, denn sie ist in Russland geboren und vor allem Bürgerin Russlands“. Das französische Urteil wundert sie allerdings nicht.
„Ich war auf so etwas vorbereitet“, gibt sie zu, denn sie habe ihre Tochter in der ganzen Zeit nur „zwei Mal jeweils 45 Minuten“ sehen dürfen, und das nur in Gegenwart des Vaters.
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Belenkaja will die Übereignung des alleinigen Sorgerechts an ihren Ex-Ehemann Jean-Michel André nicht auf sich beruhen lassen und in die nächste Instanz gehen.
Ihr Anwalt will paritätische Rechte für beide Elternteile erreichen: „Wir beantragen, dass das Kind eine Woche bei der Mutter und eine Woche beim Vater lebt“, hatte er bereits vor dem Prozess erklärt.
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Der Fall der dreijährigen Lisa André hatte großes Aufsehen erregt, weil sie mehrmals von ihren eigenen Eltern entführt wurde. Der in Frankreich lebende Vater und die in Russland lebende Mutter haben sich getrennt und die Scheidung beantragt.
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