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| Die Abschaffung der Todesstrafe ist in Russland nun faktisch unwiderruflich (Foto: newsru) | |
Donnerstag, 19.11.2009
Russland: Verfassungsgericht blockiert Todesstrafe
St. Petersburg. Russlands Verfassungsgericht hat in einer Entscheidung über eine mögliche erneute Anwendung der Todesstrafe das bislang geltende Moratorium verlängert. Die fehlende Ratifizierung ist kein Hindernis.
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Die Entscheidung gilt bis zur Ratifizierung des entsprechenden 6. Protokolls der Europäischen Konvention über Menschenrechte, das von Russland bereits 1997 unterzeichnet worden war. Es verbietet die Verkündung und Vollstreckung von Todesurteilen in Friedenszeiten.
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Obwohl die Staatsduma das Protokoll bis heute nicht ratifiziert hat, ist Russland nach internationalem Recht verpflichtet, die Vereinbarung zu beachten, solange das Land seine Unterschrift nicht formell zurückzieht.
Bevölkerungsmehrheit ist für Todesstrafe, die Politik dagegen Das Parlament zieht die Ratifizierung unter Verweis auf die öffentliche Meinung seit einem Jahrzehnt hinaus: Nach Umfragen sind etwa 55 Prozent der Russen für die Todesstrafe und nur 25 Prozent dagegen. Vor Einführung des Moratoriums wurde die Todesstrafe in Russland durch Erschießen vollstreckt.
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Die Prüfung der Zulässigkeit der Todesstrafe in Russland war notwendig geworden, weil ihre Aussetzung bisher juristisch mit dem Fehlen von Geschworenengerichten in ausnahmslos allen russischen Regionen verbunden war. Zum 1. Januar 2010 werden zivile Schöffen aber auch in Tschetschenien an Strafprozessen teilnehmen können, womit diese Begründung nicht mehr greift.
Moratorium ist Teil der laufenden Justizreform Bei einer Anhörung vor dem Verfassungsgericht hatten sich letzte Woche Vertreter von Präsident, Regierung und Parlament unisono gegen eine Wiedereinführung der Todesstrafe ausgesprochen. Die Abschaffung der Todesstrafe sei auch Teil der laufenden Justizreform, so ein Vertreter des Kremls.
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Entscheidung ist endgültig Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichts sei „endgültig und nicht anfechtbar“, erklärte der Verfassungsgerichts-Vorsitzende Valeri Sorkin. Das Gericht begründete seine Entscheidung neben dem internationalen Recht auch mit dem in den letzten zehn Jahren seit Einführung des Moratoriums gewachsenen Rechtssystem, das „feste Garantien gegen eine Anwendung der Todesstrafe“ entwickelt habe.
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Die Todesstrafe sei nach russischem Rechtsverständnis als außerordentliche Strafe zu betrachten, die nur vorübergehend in Übergangszeiten zulässig sei, heißt es in der Begründung des Verfassungsgerichtes.
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