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| Veränderungen am Verfassungsgericht. Zwei Richter müssen gehen (Foto: TV) | |
Mittwoch, 02.12.2009
Verfassungsrichter mit eigener Meinung müssen gehen
Moskau. „Ausmisten“ im Verfassungsgericht: Ein Richter muss den Richterrat verlassen, ein zweiter gibt gar das Amt als Verfassungsrichter auf. Beide hatten öffentlich die Einmischung der Politik in die Rechtsprechung kritisiert.
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Der russische Richterrat, ein Organ, das sich mit Beförderungen und Disziplinarmaßnahmen gegenüber Richtern befasst, hat gestern das Rücktrittsgesuch von Wladimir Jaroslawzew angenommen. Jaroslawzew hatte das Verfassungsgericht im Richterrat repräsentiert und gehörte dem Präsidium an.
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Kritik an Unterordnung der Gerichte unter Exekutive Jaroslawzew hatte im August der spanischen Zeitung El Pais ein Interview gegeben und dabei das russische Justizsystem scharf kritisiert: „Die Gerichtsbarkeit hat sich unter der Präsidentschaft von Wladimir Putin und seinem Nachfolger Dmitri Medwedew in ein Instrument im Dienste der Exekutive verwandelt“, klagte er.
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Die Legislative sei paralysiert, die Entscheidungen werden allein in der Präsidialadministration getroffen und er fühle sich „in den Ruinen des Rechtsstaats“, sagte Jaroslawzew der Zeitung. Er kritisierte speziell, dass das Verfassungsgericht sich geweigert hatte, die Klage der Journalistin Natalja Morar (wurde vom Geheimdienst FSB als staatsgefährdend aus Russland abgeschoben) überhaupt zu verhandeln.
Öffentliche Kritik ist Verstoß gegen richterliche Ethik Die scharfe Kritik Jaroslawzews an seinen Kollegen kommt den Richter teuer zu stehen. Der Richterrat hat ihm Verstoß gegen die richterliche Ethik vorgeworfen und ihm intern einen Rücktritt nahe gelegt. Nun ist dieser Rücktritt vollzogen.
Auch einen Kollegen von Jaroslawzew trifft es: Anatoli Kononow hatte diesen Streit ebenfalls nach außen getragen, indem er der russischen Zeitung „Sobesednik“ („Gesprächspartner“) erklärte: „Jaroslawzew wurde in bester (Sowjet)-Tradition auf dem Plenum an den Pranger gestellt.“
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Abweichende Meinung bei umstrittenen Urteilen Zudem kritisierte Kononew die Gesetzesinitiative von Präsident Medwedew, den Leiter des Verfassungsgerichts und seine Stellvertreter künftig nicht mehr von den Richtern selbst wählen zu lassen, sondern vom Föderationsrat auf Vorschlag des Präsidenten, als „höchst undemokratisch und herablassend gegenüber dem Verfassungsgericht.“
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Kononew, der in der Vergangenheit bei umstrittenen Entscheidungen des Verfassungsgerichts (u.a. zu Morar und Michail Chodorkowski) eine vom Urteil abweichende Meinung geäußert hatte, muss dafür nun mit seinem vorzeitigen Rücktritt büßen.
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Kononew wird sein Amt als Verfassungsrichter zum 1. Januar 2010 zur Verfügung stellen, eigentlich wäre seine Amtszeit erst 2017 abgelaufen. Medwedew sei bereits über die neu zu besetzenden Stellen informiert worden, teilte das Verfassungsgericht mit.
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