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Ausländische Arbeitnehmer kommen jetzt wieder bedeutend leichter zum Registrierungsstempel (foto: ld/.rufo) |
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Freitag, 25.03.2011
Mehr Zeit für Ausländer-Registrierung: 7 statt 3 TageSt. Petersburg. Ausländer haben jetzt mehr Zeit, sich in Russland bei der Migrationsbehörde zu melden: Statt drei reichen nun sieben Arbeitstage. Auch gibt es Erleichterungen für ausländische Arbeitskräfte.
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Durch die am 20. März von Präsident Dmitri Medwedew unterzeichnete Gesetzesänderung wird unter anderem der Begriff Aufenthaltsort eines Ausländers in der Russischen Föderation neu geregelt, teilte die Unternehmensberatung Rödl & Partner mit. Faktisch handelt es sich aber nur um eine Wiederherstellung von bis zum 15. Februar 2011 geltenden migrationsrechtlichen Regelungen.
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Arbeitgeber taugen wieder als Gastgeber und Meldeanschrift
So kann jetzt als Aufenthaltsort unter anderem die Einrichtung bzw. Organisation gelten, für die der Ausländer eine Arbeitstätigkeit ausübt, und nicht ausschließlich seine faktische Wohnanschrift. Als aufnehmende Partei kann nun auch wieder der Arbeitgeber des Ausländers fungieren und nicht, wie seit kurzem verlangt, nur der Inhaber der Wohnung.
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Die Frist für die migrationsrechtliche Registrierung von sich vorübergehend in Russland aufhaltenden Ausländer wurde von drei auf sieben Arbeitstage verlängert. Auch die Frist für die Benachrichtigung der Migrationsbehörde über die Ankunft des Ausländers am Aufenthaltsort durch die aufnehmende Partei wurde von drei auf sieben Arbeitstage verlängert.
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Ein Fortschritt, aber kein Durchbruch
Wie Stanislav Bartenev von Rödl & Partner gegenüber Russland-Aktuell erklärte, gilt diese Fristverlängerung nicht nur für ausländische Arbeitnehmer in Russland, sondern für alle Ausländer zum Beispiel bei Privatbesuchen. Touristen würden ja ohnehin in der Regel über ihr Hotel registriert und seien mit diesem Problem nicht konfrontiert.
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Die Neuregelungen seien gut, aber kein Durchbruch in der Registrierungsproblematik, so Bartenev. Von der Fristverlängerung von drei auf sieben Tage abgesehen seien für ausländische Arbeitskräfte eigentlich nur die Regeln wieder in Kraft gesetzt worden, die bis Mitte Februar gegolten hätten.
Die genannten Änderungen gelten auch für sog. hochqualifizierte Fachkräfte und deren Familienangehörige. Für sie beginnt die siebentätige Frist nach Ablauf von 90 Tagen nach Einreise in die Russische Föderation bzw. nach Ablauf von 30 Tagen bei Ankunft an einem neuen Aufenthaltsort innerhalb Russlands. Ausländer haften auch nicht mehr für Verstöße gegen die Vorschriften im Zusammenhang mit der Nichtregistrierung, falls die Registrierungspflicht nicht bei ihnen persönlich lag.
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Erleichterungen für Familienangehörige von Fachkräften
Darüber hinaus können hochqualifizierte ausländische Fachkräfte, die über Wohneigentum in Russland verfügen, ab sofort als aufnehmende Partei für Angehörige der eigenen Familie fungieren. Sie können jetzt Einladungen für die Einreise von Familienangehörigen selbst bei den örtlichen Behörden des Föderalen Migrationsdienstes beantragen.
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Auch können Arbeitgeber Arbeitsverträge mit Familienangehöri-gen von hochqualifizierten Fachkräften schließen, ohne dass weitere Genehmigungen für die Einstellung ausländischer Mitarbeiter erforderlich sind. Hierfür ist lediglich eine Arbeitserlaubnis erforderlich.
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(Topfoto: Plath/.rufo)
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