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Registrierung: Eigentlich brauchen Reisende diesen Stempel viel weniger als die russischen Bürokraten (Foto: ld/.rufo)
Registrierung: Eigentlich brauchen Reisende diesen Stempel viel weniger als die russischen Bürokraten (Foto: ld/.rufo)

Gegen Gebühr auch auf der Post: Die „Registrierung“

Russland-Besucher müssen sich an ihrem Zielort innerhalb von drei Werktagen bei der Ausländerbehörde melden. Hotelgäste werden in der Regel automatisch registriert - ansonsten sind die "Gastgeber" gefordert.


Seit Anfang 2007 gibt es die „Registrierung“ von Ausländern formell nicht mehr - sondern nur noch die „Migrations-Erfassung“ (migrazionny utschot). An der Grundtatsache, dass man sich spätestens am dritten Tag nach Ankunft an einem Aufenthaltsort melden muss, hat sich dadurch für Reisende nichts geändert – aber in einigen Details unterscheidet sich das Verfahren und seine Konsequenzen doch erheblich.

Außerdem gebar die Reform ein neues Papier, das man, wenn man alles richtig gemacht hat, auch noch mit sich herumtragen muss: das abgestempelte untere Drittel des Meldebogens. Dafür gibt den Registrationsstempel im Reisepass nicht mehr.

Eigentlich liberaler als früher: Man muss nur Bescheid geben...


Der prinzipielle Hauptunterschied zur früheren Registrierung ist der, dass die Migrationsbehörde FMS nur noch über die Anwesenheit des Ausländers und dessen konkrete (zumindest offizielle) Aufenthalts-Adresse informiert werden muss – was nicht erfordert, dass Individualreisende persönlich auf dem Amt erscheinen oder deren Pässe dort vorgelegt werden müssen. Allerdings gibt es einige Fußangeln

Bei Russland-Aktuell
• Moskauer Hotels: Direkter Draht zur Migrations-Behörde (12.09.2008)
• Migrations-Dienst berät auf Moskauer Bahnhöfen (04.06.2008)
• Drei Millionen illegale Einwanderer in Moskau (01.04.2008)
• Weltreise machen: Zuerst die Stempel in den Pass (15.08.2006)
• Moskau gegen Lockerung der Registrierung (11.05.2006)
Wer in einem auf Ausländer als Publikum eingerichteten Hotel absteigt, sollte keine weiteren Probleme haben: Die „Registrazija“ (wie alle diesen Vorgang nach wie vor nennen), sollte innerhalb von 24 Stunden ohne Zutun des Gastes kostenlos von der „Gastgeberseite“ (prinimajuschaja storona) abgewickelt werden, worauf dem Reisenden der untere Teil des Meldeblattes (mit Stempel!) ausgehändigt wird. Bei Geschäftsreisen ist es ebenfalls eigentlich Sache des Gastgebers, sich um die Registrierung zu kümmern.

Ein Zettelchen, das nicht mit zur Grenze darf


Wichtig: Im Prinzip muss man dieses Blättchen immer mit sich führen, um im Falle einer Polizeikontrolle oder ähnlichen Unannehmlichkeiten beweisen zu können, dass man allen Formalitäten entsprochen hat. Man darf es aber andererseits am letzten Tag nach dem Abschied vom „Gastgeber“ nicht mit zum Flughafen oder Bahnhof nehmen – denn es ist dessen Pflicht, diesen Zettel nun innerhalb von zwei Werktagen wieder bei der Behörde einzureichen! Denn nur so glaubt sich die Ausländerbehörde auch sicher zu sein, den Besucher wieder aus ihren Büchern streichen zu können.

Gekauftes Visum- was nun?


Schon schwieriger ist es, wenn man mit einem Visum eingereist ist, dass über ein Reisebüro besorgt wurde – aber keinen Hotelaufenthalt gebucht hat. In der Regel sollte der Reisende die Adresse eines Partner-Büros in Russland erfahren.

Vor der Abreise sollte deshalb unbedingt geklärt werden, ob diese Organisation sich dann auch um die Registrierung kümmert und wie unbürokratisch (und zu welchen Kosten) diese Prozedur erfolgt. Grundsätzlich sollte es dabei so sein, dass der Ausländer seinen Pass und die Migrationskarte nicht für länger abgeben muss – allenfalls zum Kopien machen!

Privatbesuch: Ein Amtsgang für den Gastgeber


Wer bei Freunden, Privatleuten oder in einer winzigen Pension untergekommen ist, muss sich gemeinsam mit seinem Gastgeber darum kümmern, dass den Formalitäten Genüge getan wird. Im Prinzip sollte dies so aussehen, dass sich der Gastgeber mit Kopien von Reisepass (auch der Seiten mit dem Visum und dem Einreisestempel) und der Migrationskarte zum zuständigen FMS-Büro seines Wohnortes begibt. Dort füllt er ein beidseitiges Formblatt aus, unterschreibt es und bringt den abgestempelten Unterteil seinem Gast wieder mit. Diese Prozedur ist gebührenfrei!

Voraussetzung ist allerdings, dass der Gastgeber selbst an diesem Wohnort gemeldet ist, seinen Personalausweis zur Hand hat und weiß, wo sich dieses Büro befindet, wann es geöffnet hat – und dann auch noch drankommt, bevor die Amtsstunden wieder enden.

Zum Postamt statt in die Amtsstube


Man kann es aber auch einfacher haben: Der Weg führt dann ins nächste Postamt, wo die Anmeldeformulare ebenfalls ausgefüllt werden können. Die Postbeamten sollten nun die Adress- und Passdaten von Gast und Gastgeber prüfen, 180 Rubel (ca. 4,20 Euro) Gebühr erheben, das Formular an die FMS schicken – und den gestempelten Unterteil sofort wieder herausrücken. Fertig!

Allerdings kann es passieren, dass die Postler mit diesem Prozess nicht sehr vertraut sind und allerlei Probleme entdecken – bei denen es sich auch um Vorwände halten könnte, den Vorgang einfach nur loszuwerden, bevor sie etwas falsch machen und hinterher Ärger bekommen … Also besser in ein großes Postamt gehen, wo sich vielleicht jemand wirklich damit auskennt.

Einige Hinweise aus dem Erfahrungsschatz:


- Die Registrierung eines Gastes mit einem noch mehr als 90 Tage gültigen Jahresvisum wurde von einem Petersburger Postamt abgelehnt. Es seien nur Kurzaufenthalte auf diesem Weg abzuwickeln, hieß es.

Randbemerkung
Wozu der ganze Aufwand eigentlich gut sein soll, ist für rational denkende Menschen nicht nachvollziehbar. Es handelt sich offenbar um Beschäftigungstherapie für die russische Bürokratie. Denn echte illegale Einwanderer, die in Russland bleiben und arbeiten wollen, besorgen sich als erstes bei zweifelhaften Agenturen fingierte oder gefälschte Registrierungen. Das ist nichtmal besonders teuer. Sind die Stempel tatsächlich \"echt\", ist nicht auszuschließen, dass diese kommerziellen Dienstleister mit den zuständigen Beamten unter einer Decke stecken.
- Als Gastgeber kann bei der Registrierung jeder offiziell am Ort gemeldete russische Staatsbürger oder Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis fungieren. Es muss kein Zusammenhang mit der Organisation bestehen, die die Einladung für das Visum ausgestellt hat. Formell bedeutet dies dann aber auch, dass der Ausländer bei dieser Person wohnt – was wiederum faktisch kaum überprüft wird dürfte.

- Auf der Webseite des FMS gibt es auf russisch und englisch Erläuterungen zu diesem Prozess. Hier kann man auch das Formblatt für die Anmeldung herunterladen oder schon am Computer ausfüllen.

- Wer auf einer Russland-Reise mehrere Orte besucht, muss sich dort jedesmal neu anmelden - sofern diese Einzelaufenthalte länger als drei Tage dauern.

- Die FMS (federalnaja migrazionnaja slushba) ist noch eine relativ junge Behörde. Früher waren Abteilungen der Polizei zuständig, dann wurde umorganisiert – aber nicht unbedingt umgezogen. Deshalb sind die alten Bezeichnungen der zuständigen Ämter noch im Sprachgebrauch anzutreffen: Wer das FMS-Amt partout nicht finden kann, sollte deshalb nach dem OWIR (otdel visy i registrazii) oder auch der PWS (pasportno-visowaja slushba) fragen.

- Für vielreisende Menschen mit Langfrist-Visum und faktischem Wohnsitz in Russland ist das neue Verfahren ein bürokratischer Rückschritt: Bei jeder Ein- und Ausreise muss nämlich die An-und Abmeldung erfolgen – früher galt die Registrierung im Pass durchgehend.

- Wer in Russland längerfristig wohnt, muss für die Anmeldung in der Regel jedesmal seinen Vermieter belästigen – denn der stellt ja den Wohnraum zur Verfügung. Ausländer, die Wohnungseigentümer sind, können sich ebenfalls nicht mehr ohne Weiteres in ihrer eigenen Wohnung anmelden – das Verfahren verlangt leider nach einem einheimischen „Gastgeber“. Wenn kein Strohmann aufzutreiben ist, kann man sich im FMS-Amt aber auch stur stellen - die Beamten scheuen offenbar nur die Abwicklung von solchen Sonderfällen.

- Da der Zettel mit der Registrierung bei der Ausreise nicht vorgelegt werden kann (ihn behält ja der Gastgeber) und Migrationskarte und Pass frei von entsprechenden Vermerken bleiben, gibt es für die Grenzbeamten eigentlich keine Möglichkeit zu überprüfen, ob sich jemand während seines Aufenthaltes auch korrekt registriert hat. Wer will, kann also auch riskieren, auf das ganze Prozedere zu verzichten …

Andererseits: Wer als Ausländer gegen die Meldevorschriften verstößt, kann mit Geldstrafen von 2.000 bis 5.000 Rubel (ca. 45 - 115 Euro)belegt werden. Auch eine Ausweisung mit Einreiseverbot für bis zu fünf Jahre kann die Folge sein.



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