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Für neun Jahre im Straflager. (Foto: .rufo-Archiv)
Für neun Jahre im Straflager. (Foto: .rufo-Archiv)
Dienstag, 31.05.2005

Neun Jahre Lagerhaft für Yukos-Chef Chodorkowski

Moskau. Neun Jahre Lagerhaft lautet das Urteil für den Öl-Milliardär Michail Chodorkowski und seinen Geschäftspartner Platon Lebedjew. Nach der Urteilsverkündung stiegen Yukos-Aktien an der Moskauer Börse um 6 %.

Die beiden ehemaligen Yukos-Manager sollen ausserdem insgesamt 17 Milliarden Rubel oder umgerechnet 0,5 Mrd Euro an Steuernachforderungen aus ihrem Privatvermögen an die Staatskasse zahlen.

Der Mitangeklagte Andrej Krainow, der mit den Ermittlern zusammengearbeitet und Chodorkowski und Lebedjew durch seine Aussagen zusätzlich belastet hatte, kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Über zwei Wochen lang wurde die gut 1000 Seiten umfassende Urteilsbegründung vorgelesen. Man hatte mit der Bekanntgabe des Strafmaßes schon am Montag gerechnet, doch vertagten sich die drei Richterinnen um einen weiteren Tag.

Bei Russland-Aktuell
• Hintergrund: Chodorkowski zwischen Mythen und Fakten (30.5.2005)
Man hatte zwar mit einem harten Urteil gerechnet. Insgeheim blieb aber die Hoffnung, die Richter würden die Forderung der Anklage von zehn Jahren Freiheitsentzug wesentlich, das heißt auf sieben oder acht Jahre reduzieren.

In jedem normalen russischen Strafprozess wäre dies passiert, kommentiert der vorbestrafte Unternehmer Anatoli M. gegenüber aktuell.RU . Für ihn selbst habe der Staatsanwalt seinerzeit acht Jahre gefordert, die Richter hätten sich aber mit fünf begnügt. Chodorkowski sei nun einmal kein Normalfall. Das Urteil sei „ein Signal an uns alle, die noch auf freiem Fuß sind“, meint Anatoli.

Bei Russland-Aktuell
• Mini-Demo gegen Putin und für Chodorkowski (23.05.2005)
• Chodorkowski in allen Punkten schuldig (17.05.2005)
• Urteilsverlesung gegen Chodorkowski fortgesetzt (24.05.2005)
• Chodorkowski-Prozess: Urteilsverkündung beginnt (16.05.2005)
• Chodorkowski: Prozessende erst in zwei Wochen? (18.05.2005)
Nach allen Punkten der Anklage schuldig

Der Prozess im Moskauer Bezirksgericht Meschtschanski hatte zehn Monate gedauert. Chodorkowski und Lebedjew wurden in elf Fällen nach sieben Paragraphen des russischen Strafgesetzbuches angeklagt. Der schwerste Vorwurf lautete auf Steuerhinterziehung in mehrfacher Milliardenhöhe. Das Gericht befand sie in allen Anklagepunkten für schuldig. Nur der Betrug bei der Privatisierung der Düngemittelfabrik Apatit wurde als verjährt nicht berücksichtigt. Die beiden Hauptangeklagten und die Verteidigung stritten ihre Schuld bis zum letzten Prozesstag ab.

Berufung in Russland aussichtslos

Chodorkowskis Anwälte bezeichneten den Prozess als Farce und kündigten Berufungsklagen an. Die nächsten Stationen werden das Moskauer Stadtgericht und der Oberste Gerichtshof Russlands sein. Die Verteidigung will aber auch bis vor internationale Gerichte ziehen. Chodorkowski hätte nur im Europäischen Menschenrechtsgericht eine Chance, sagte der liberale Duma-Abgeordnete Wladimir Ryschkow am Rande der Gerichtsverhandlung in Moskau.

Bei Russland-Aktuell
• Das Große Oligarchen-Special
Auch im Westen strafbar

Ein Erfolg der Berufungsverfahren ist dem früheren Yukos-Chef nach Meinung unabhängiger Experten indes keineswegs sicher. Seine Verfolgung wird zwar vom liberaleren Teil der russischen Bevölkerung rein emotional als ungerecht empfunden. Delikte, die Chodorkowski in Moskau zur Last gelegt werden, bilden jedoch im Westen erst recht einen Straftatbestand.

Er hatte sein Milliardenvermögen mit Unterstützung der Umgebung des Ex-Präsidenten Boris Jelzin im Zuge der damals üblichen räuberischen Privatisierung erschlichen. Das in Russland durchaus überzeugend klingende Argument, andere hätten es ja auch getan und blieben trotzdem unbehelligt, würde kein internationales Gericht akzeptieren.

“Steueroptimierung“ ist nunmehr tabu

Ob das Urteil auf Investoren abschreckend wirkt, lässt sich noch nicht in vollem Maße abschätzen. Ausländische Investoren ließen sich jedenfalls bisher nicht beeindrucken. Gleich nach der Urteilsverkündung stiegen die Yukos-Aktien an der Moskauer Börse um 6 %. An.


Eine andere Frage ist, wie das Urteil von russischen Unternehmern aufgenommen wird. Bisher galten nur direkte Steuersünden als strafbar. Die so genannte Steueroptimierung durch Firmengründungen in Offshore-Zonen etc. wurde nicht geahndet. Da in Russland Präzedenzrecht gilt, wird „Steueroptimierung“ in Offshore-Zonen künftig unter Steuerhinterziehung fallen. Die Grenze ist in diesem Bereich äußerst fließend. So kann nach Expertenmeinung niemand mehr vor dem behördlichen Zugriff sicher sein.

(adu/.rufo)


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