Von Prof. Wolfgang Seiffert, Hamburg. War es kluge Taktik oder nur die übliche Fehlanalyse westeuropäischer Politiker und von ihnen beeinflusster Medien? Das Gipfeltreffen EU-Russland war wohl kaum ein „Treffen mit sanften Tönen“.
So hatte die „Wirtschaftswoche“ das Treffen angekündigt. Betrachtet man die Realitäten genauer, so deuten sie eher daraufhin, dass es nur ein Vorspiel zur grundsätzlichen Klärung war, die unaufhaltsam bevorsteht. Sowohl was die Beziehungen EU-Russland, aber auch was manche innereuropäischen Fragen betrifft.
Das beginnt schon bei der Zeitfrage. Stimmen aus Russland hoffen, das Abkommen in der Zeit zustande zu bringen, solang der französische Präsident Sarkozy der EU turnusmässig präsidiert, also bis Ende des Jahres. Vertreter der EU sind da schon vorsichtiger und veranschlagen einen Verhandlungszeitraum von wenigstens einem Jahr.
Die inhaltlichen Vorstellungen beider Seiten von dem neuen Abkommen lassen die Probleme noch gravierender erscheinen.
Es ist unrealistisch, von Russland Unterzeichnung der Energie-Charta zu erwarten.
So verspricht sich die EU vor allem „mehr Verlässlichkeit bei Energielieferungen“ aus Russland, manche hoffen sogar, Regelungen aus der „Europäischen Energie-Charta“, deren Ratifizierung Russland abgelehnt hat, in das neue Partnerschaftsabkommen hinein zu bekommen.
Aber auch wer auf solche völlig unrealistischen Hoffnungen verzichtet, und „ nur“ auf ein zuverlässiges Frühwarnsystem für Energielieferengpässe setzt, muss mit langen und schwierigen Verhandlungen rechnen.
Freier Zutritt für russische Investoren nach Europa?
Zudem ist Russland längst wieder ein wirtschaftlich und finanziell starkes Land geworden, das seine eigenen Interessen und daraus folgenden Positionen selbstbewusst und zielstrebig vertritt. Dies zeigt sich nicht zuletzt bei seinen Forderungen, russischen Unternehmen und Fonds diskriminierungsfreien Zugang in die Wirtschaft der EU zu gewährleisten.
Noch gravierender erweisen sich die Probleme auf politischem Gebiet. Nicht nur, dass Staaten wie Polen, Litauen lange Zeit ein neues Abkommen EU – Russland überhaupt blockierten, auch bei dem nun beschlossenen Verhandlungsmandat besteht die EU auf „mehr Demokatie und Rechtsstaatlichkeit“ in Russland. In internationalen Fragen wie z.B. der Kosovo-Frage oder dem us-amerikanischen Raketenschild vertreten beide Seiten entgegengesetzte Standpunkte.
Kosovo und Raketenschirm: Russland will nicht, dass die EU eine „Regional-UNO“ wird
Besonders stört sich Russland verständlicher Weise an den fortgesetzten Versuche der EU, sich als „zweite UNO“ zu gerieren und überall dort aktiv zu werden, wo die allein entscheidende Kompetenz bei der UNO liegt.
Dies zeigte sich bei dem von Russland zurückgewiesenen Versuch der EU, im Kosovo Funktionen zu übernehmen, die der UNO zustehen, dies zeigte sich zuletzt bei dem Beschluss der EU Sanktionen gegen den Iran zu verhängen.
Sicher hätte die EU sich vorausgegangenen Sanktionen des Sicherheitsrates einfach anschliessen können. Doch offensichtlich wollte die EU demonstrieren, dass sie weiterhin wie der Sicherheitsrat selbst handeln kann . Der Affront gegen Russland ist offensichtlich.
EU hat die Kompetenz für Außenwirtschaftsbeziehungen …
Es ist kaum vorstellbar, dass Russland dieser Entwicklung bei ihren Vorstellungen für ein neues Partnerschaftsabkommen mit der EU keine Beachtung schenkt. Schließlich ist zwar die Kompetenz für die Außenwirtschaftsbeziehungen von den EU-Mitgliedsstaaten auf die EU übertragen worden, weshalb solche Partnerschaftsabkommen wie das EU-Russland-Abkommen zwischen der EU, den Mitgliedsstaaten der EU und dem jeweiligen Drittstaat, hier also Russland, geschlossen werden müssen.
… aber nicht für die Außen- und Sicherheitspolitik
Das gilt aber nicht für die Außen-und Sicherheitspolitik, die in der Souveränität der Mitgliedsstaaten geblieben sind. Alle Versuche, dies zu ändern, sind gescheitert: der „Verfassungsvertrag“ mit den Referenden in Frankreich und den Niederlanden (2006) und der „Lissabonner Vertrag“ mit dem Referendum in Irland (2008).
In den weiteren sieben Staaten, die über die Ratifizierung des „Lissabonner Vertrages“ noch nicht entschieden haben, liegt in einem (nämlich in der Tschechisch Republik) dem Verfassungsgericht eine Klage vor, die davon ausgeht, dass der „Lissabonner Vertrag“ mit der Verfassung nicht vereinbar sei (Eine solche Klage liegt auch in Deutschland dem Verfassungsgericht vor und es ist offen, ob der Bundespräsident die Ratifizierungsurkunde unterzeichnet).
Die Ablehnung der Herausnahme der Außen- und Sicherheitspolitik aus der Souveränität der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU ist also groß und umfassend. Folglich muss rechtlich davon ausgegangen werden, dass die Außen- und Sicherheitspolitik auch weiterhin in der Souveränität der Einzelstaaten der EU verbleibt.
Mit Sicherheit wird der russische Präsident Medwedew, der erst im Mai auf dem Roten Platz in Moskau und Anfang Juni bei seiner Rede in Berlin erklärte, dass die Einhaltung des internationalen Rechts unerlässlich für den Frieden ist, diesem Umstand bei dem neuen Partnerschaftsabkommen entsprechend Rechnung tragen.
Gastkommentar von Wolfgang Seiffert, Hamburg
Prof. Dr. Wolfgang Seiffert war bis zur Erreichung der Altersgrenze 1994 Direktor des Instituts für osteuropäisches Recht der Universität Kiel und lehrte danach am Zentrum für deutsches Recht der Russischen Akademie der Wissenschaften in Moskau. Er ist u.a. Autor des Buches "Wladimir Putin - Wiedergeburt einer Weltmacht"
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