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Die Yuklos-Juristin Swetlana Bachmina gebar ein Kind in der Haft (Foto: newsru.is)
Die Yuklos-Juristin Swetlana Bachmina gebar ein Kind in der Haft (Foto: newsru.is)
Donnerstag, 05.03.2009

Bachmina: Freiheit für Aussage gegen Chodorkowski?

Moskau. Über die vorzeitige Haftentlassung der Yukos-Juristin Swetlana Bachmina muss jetzt ein Moskauer Gericht entscheiden. Ihre Freilassung wird inoffiziell mit einer Aussage im neuen Chodorkowski-Prozess verknüpft.

Ein Gericht in der Republik Mordowien hat gestern die Entscheidung über die Haftzeit-Erlassung für Bachmina ohne Entscheidung zur Sache an ein Moskauer Stadtteilgericht weitergereicht.

Als Grund dafür wurde genannt, dass Bachmina seit einigen Monaten offiziell bei einem Moskauer Untersuchungsgefängnis als Häftling geführt wird. Faktisch hält sie sich seit November mit ihrer neugeborenen Tochter in einem geheim gehaltenen Sanatorium im Moskauer Umland auf.

Bei Russland-Aktuell
• Yukos-Anwältin kann auf vorzeitige Entlassung hoffen (21.01.2009)
• Yukos-Juristin Bachmina gebärt Tochter in der Haft (30.11.2008)
• Gnadengesuch zurückgezogen: Bachmina-Anwälte rätseln (30.10.2008)
• Neuer Chodorkowski-Prozess hat in Moskau begonnen (03.03.2009)
• Yukos-Vize Alexanjan gegen Kaution aus Haft entlassen (31.12.2008)

Freilassung verschiebt sich mindestens auf Monate


Die Verlegung des Gerichtsortes geschah auf Bitten der Staatsanwaltschaft. Rein rechtlich hatte das Gericht in Subowo-Poljanski alle Vollmachten, die Frage der vorzeitigen Entlassung auf Bewährung selbst zu entscheiden. Der „Kommersant“ schreibt heute, dass sich damit die Entscheidung über die Freilassung der dreifachen Mutter um einige Monate verschiebt.

Bachmina war 2006 zu 6,5 Jahren Haft verurteilt worden. Dem Urteil zufolge hat sie bei dem jetzt auch Chodorkowski zu Last gelegten Öldiebstahl bei der Yukos-Tochterfirma Tomskneft maßgeblich mitgewirkt. Ihre Strafe hat sie zum größten Teil in einer Frauen-Strafkolonie in Mordowien abgesessen.

Bachmina figuriert in der Chodorkowski-Anklage


Nach Informationen der Zeitung „Wedomosti“ taucht der Name Bachminas in den Ermittlungsakten zum dieser Tage begonnenen zweiten Prozess gegen die ehemaligen Yukos-Inhaber Michail Chodorkowski und Platon Lebedew auf. Allerdings sei bislang unklar, ob sie dabei als Zeugin benannt wird.

Das mehrfache Aufschieben der eigentlich üblichen Haftentlassung nach Verbüßung der halben Haftzeit im Falle Bachminas ist in der russischen Öffentlichkeit weithin kritisiert worden.

Anders als Michail Chodorkowski hat sie keine echten oder konstruierten Disziplin-Verstöße in ihrer Akte stehen - im Gegenteil: Ihre gute Führung wird ausdrücklich gelobt. Außerdem war sie zum Zeitpunkt der möglichen Freilassung nach einem regulären Hafturlaub bereits hochschwanger.



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