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| Gewalt ist in russischen Gefängnissen an der Tagesordnung - darauf weist auch der russische Menschenrechtsbeauftragte Lukin hin. (Foto: Newsru) | |
Freitag, 15.02.2008
Menschenrechts-Bericht: Oppositions-Protest nicht gehört
Moskau. Der aktuelle Bericht über die Menschenrechte des staatlichen Bevollmächtigten Wladimir Lukin liegt vor. Danach ist die Zahl der Verstöße zurückgegangen. Das Vorgehen gegen Oppositions-Märsche wird nicht erwähnt.
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28.617 Klagen nahm der Bevöllmächtigte für die Menschenrechte in der Russischen Föderation Wladimir Lukin im vergangenen Jahr entgegen. Zwölf Prozent weniger seien das als noch im Vorjahr 2006, erklärte Lukin gegenüber dem russischen Präsidenten Wladimir Putin.
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Viel körperliche Gewalt in Haftanstalten Wie dieser Rückgang zu erklären ist, darüber finden sich im Bericht keine Angaben. Lukin selbst hält es für möglich, dass der Parlamentswahlkampf im Herbst vergangenen Jahres die Aufmerksamkeit der Bürger abgelenkt hat. Russische Medien zitieren diese Aussagen mit spürbarer Skepsis.
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Lukin erklärte weiter, dass insgesamt 13 Prozent der begründet eingereichten Klagen zufriedenstellend nachgegangenen werden konnte. Das sei im internationalen Vergleich ein hoher Anteil, so der Bevollmächtigte.
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Besonders hervor hob Lukin die schlechten Bedingungen in russischen Gefängnissen. „Die Anwendung von physischer Gewalt und von speziellen Instrumenten ist weit verbreitet“, heißt es in dem Bericht. Die Haftbedingungen in vielen Strafanstalten entsprächen denen in Straflagern. Insgesamt 3.000 Klagen sollen den Bevollmächtigten allein aus Gefängnissen, Haftanstalten und Straflagern erreicht haben. Die Kläger werfen darin dem Personal ungesetzliche Handlungen vor.
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Märsche der Unzufriedenen unberücksichtigt Der russische Präsident Putin reagierte auf die Ausführungen Lukins bei der Übergabe des Berichts zurückhaltend. Es sei richtig, dass diesen Klagen Aufmerksamkeit geschenkt werde. Allerdings würden erst Gerichte über die Berechtigung der Klagen befinden, so Putin.
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Wie bereits in den Vorgänger-Berichten werden die Proteste der Opposition gegen die gewaltsame Auflösung der so genannten „Märsche der Unzufriedenen“ auch im Bericht für das Jahr 2007 nicht erwähnt. Lukin begründet das damit, dass er sich als staatlicher Bevollmächtigter für Menschenrechte nicht in offensichtlich politisch motivierte Auseinandersetzungen einmischen dürfe.
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In einer Anlage zum Bericht kritisiert der Bevollmächtigte dennoch einige regionale Machthaber wegen Verstößen gegen die Versammlungsfreiheit der Bürger. „Die von einigen Exekutiv-Organen in verschiedenen Gebietssubjekten eingeführte Praxis der ‚Abstimmung’ der Veranstaltungsform ist, so scheint es, weniger rechtlich als politisch eingefärbt“, so die entsprechende Passage.
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Kein Einfluss auf das System Russischen Medien machen darauf aufmerksam, dass Lukin die Menschenrechtssituation vollkommen anders einschätzt als viele westliche Organisationen. So habe „Human Rights Watch“ in einem aktuellen Bericht festgestellt, dass „die Verwaltung des Präsidenten Putin im Jahr 2007 ihren Kurs der Unterdrückung der bürgerlichen Gesellschaft und der Versammlungsfreiheit aufrecht erhalten habe.“
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Die Leiterin der Moskauer Helsinki-Gruppe Ljudmila Alexejewa kommentierte den Bericht Lukins mit deutlicher Ablehnung: „Der Menschenrechtsbeauftragte wird von der Regierung kontrolliert. Das ist auch der Grund, warum er die Opposition überhaupt nicht erst erwähnt. Hätte er alles so beschrieben, wie es ist, dann hätte ihn der Präsident nicht empfangen und man hätte sich geweigert, mit ihm zu sprechen.
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Unser Menschenrechtsbeauftragter kann vielleicht einzelnen Bürgern helfen, aber das System insgesamt kann er nicht beeinflussen“, so Alexejewa skeptisch.
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