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| Natalja Morar muss laut russischem Gericht nicht erfahren, warum sie ausgewiesen wurde (Foto: TV) | |
Dienstag, 25.03.2008
Urteil: FSB muss Ausweisung Morars nicht begründen
Moskau. Ein Moskauer Bezirksgericht hat eine Klage der Journalistin Natalja Morar gegen den FSB zurückgewiesen. Morar fordert vom Geheimdienst eine Begründung für ihre Ausweisung. Das Gericht sah dies als unnötig an.
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Natalja Morar ist eine russische Journalistin moldawischer Herkunft. Nach einer Dienstreise ins Ausland wurde ihr im Dezember vergangenen Jahres die Einreise nach Russland auf Befehl des FSB verweigert.
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Junge Journalistin gefährdet Russlands Sicherheit Begründet wurde dies lediglich mit Verweis auf Artikel 27 des russischen Einwanderungsgesetzes, der die Ausweisung von Ausländern ermöglicht, wenn deren Aufenthalt in Russland die nationale Sicherheit gefährdet.
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Wodurch die Journalistin Russlands Sicherheit gefährdet, wurde ihr nicht mitgeteilt. Als möglicher Hintergrund gilt eine Reportage der jungen Korrespondentin der "New Times" über schwarze Kassen des Kremls im Wahlkampf.
Trotz Heirat mit einem Russen keine Einreisegenehmigung Morar versuchte nach der Heirat mit ihrem russischen Kollegen Ilja Barabanow im Februar 2008 erneut nach Russland einzureisen.
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Drei Tage lang wurde sie auf dem Moskauer Flughafen Domodedowo festgehalten, ehe sie auf Grund gesundheitlicher Probleme die Rückreise nach Chisinau antreten musste.
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Gericht erklärt FSB-Aktion für legal Das Bezirksgericht Meschanski in Moskau erklärte die Handlungen des FSB nun für rechtsgültig. Laut Gericht muss der Geheimdienst nicht begründen, warum er jemanden ausweist.
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Morars Anwalt, Juri Kostanow, kündigte an, nach der Veröffentlichung der Urteilsbegründung in einigen Tagen in Berufung gehen zu wollen. Zudem will sich Morar an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden.
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