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Donnerstag, 17.04.2008
Gesetz geändert: Gazprom und Rosneft erschließen Küsten
Moskau. Per Gesetzesänderung hat die zweite Kammer des russischen Parlaments, der Föderationsrat, Gazprom (Gasprom) und Rosneft das ausschließliche Recht auf die Erschließung von Bodenschätzen an den russischen Meeresküsten zugesprochen.
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Entsprechend der Ausrichtung der Unternehmen soll Gazprom die Erschließung und Förderung von Gas-Vorkommen und Rosneft die Erschließung und Förderung von Öl-Vorkommen übernehmen.
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Durch die Änderung des „Gesetzes über ausländische Investitionen in Unternehmen mit strategischer Bedeutung und mit Bedeutung für Verteidigung und Sicherheit des Staats“ und den damit verbundenen Gesetzen wird die gesamte Erschließung der russsichen Meeresküsten neu geordnet:
Jetzt dürfen nur noch Unternehmen tätig werden, die in Russland als juristische Personen registriert sind, an denen der russische Staat mit mehr als 50 Prozent der Aktien beteiligt ist und die bereits mehr als fünf Jahre Erfahrung in der Förderung von Rohstoffen in Russland nachweisen können.
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De facto erfüllen lediglich Gazprom, Rosneft, Sarubeschneft und Lukoil diese Bedingungen. Für die Förderung an den Meeresküsten kommen dennoch vor allem Gazprom und Rosneft in Frage. Denn Sarubeschneft verfügt zwar über Fördererfahrung in Küstengegenden, allerdings stets im Rahmen von Joint Ventures im Ausland.
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Und Lukoil ist vor allem an den Küsten des Kaspischen Meeres tätig. Dort wird die Erschließung und Förderung der Bodenschätze durch internationale Gesetzgebung geregelt.
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