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Donnerstag, 02.08.2007
Gesetzentwurf: Bald Wahlrecht für Ausländer in Russland?
Moskau. Der russische Föderationsrat, das Oberhaus des Parlaments, hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der weitreichende Folgen für die Migrationspolitik haben könnte. Der Entwurf der Volksvertreter aus den russischen Gebietssubjekten sieht vor, Ausländern ein beschränktes Wahlrecht einzuräumen. Danach könnte bald jeder, der eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung besitzt, zu lokalen Wahlen zugelassen werden.
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„Diese Praxis ist in den Vereinigten Staaten weit verbreitet“, begründete einer der Autoren des Gesetzesentwurfs die Initiative. „Auch in Russland kann sich eine solche Regelung vorteilhaft für die Minderheiten auswirken. Ihre Vertreter sind in den Regionen heute bereits sehr einflußreich. Es ist längst an der Zeit, sie aus ihrem Schattendasein herauszuholen und sie auch kontrollierbar zu machen“, so Sergej Gradirowski, der zugleich das Zentrum für strategische Forschung im Wolga-Gebiet leitet.
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Der Entwurf sieht zudem eine staatliche Zuteilung von Aufenthaltsgenehmigungen nach dem Prinzip der US-amerikanischen Green Cards vor. Vor allem Unternehmer und qualifizierte Studenten sollen nach Russland gelockt werden. Antragssteller sollen nach einem Punktesystem beurteilt werden und ihre Papiere entsprechend früher oder später erhalten. Beurteilungskriterien könnten nach dem Entwurf sein: Beherrschung der russischen Sprache oder die akademische Qualifikation.
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Auf der anderen Seite, sieht der Entwurf auch ein System von Quoten zur Beschränkung des Zuzugs vor.
(cj/.rufo/Moskau)
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