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Donnerstag, 25.10.2007
Politkowskaja: Anwälte erhalten keine Einsicht in Fall
Moskau. Das mit dem Fall Anna Politkowskaja betraute Moskauer Gericht hat den Anwälten der ermordeten Journalisten die Einsicht in die Ermittlungen verwährt. Auch von der Verhandlung ihrer Klage auf Einsicht waren die Anwälte und beobachtende Medien ausgeschlossen.
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„Bis heute hat die Seite der Nebenkläger keinen Zugang zum Aktenmaterial“, so die Anwältinnen der Politkowskaja-Angehörigen, Karina Moskalenko und Anna Stawizkaja. Die Ermittlungen verletzten auf das Gröbste das in der Verfassung verbriefte Recht der Angehörigen des Opfers und erschwerten den Anwälten die Einsicht in den Prozess der Urteilsbildung.
Staatsanwalt Wjatscheslaw Smirnow widersprach den Vorwürfen. Die Entscheidung des Gerichts widerspreche nicht dem Verfassungsrecht und behindere auch nicht die Anwälte des Opfers in ihrer Arbeit.
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Klage in der zweiten Runde
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Moskalenko und Stawizkaja kündigten an, das Urteil vor dem Moskauer Stadtgericht anfechten zu wollen.
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Die Journalistin Anna Politkowskaja war am 07. Oktober 2006 im Eingang ihres Wohnhauses auf der Lesnaja-Straße im Zentrum Moskaus aus nächster Nähe erschossen worden. Die investigative Journalistin hatte unter anderem über die Kriegsgreuel in Tschetschenien geschrieben.
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Ende August hatte der amtierende Oberstaatsanwalt Juri Tschaika erklärt Täter und Organisatoren des Mords seien gefasst.
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Wenig später mussten diese Aussagen teilweise zurückgenommen werden.
(cj/.rufo/Moskau)
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