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Für Wsewolod Tschaplin von der russisch-orthodoxen Kirche ist das geplante Religionsgesetz ein Mittel gegen Rassenhetze. (Foto: newsru.com)
Für Wsewolod Tschaplin von der russisch-orthodoxen Kirche ist das geplante Religionsgesetz ein Mittel gegen Rassenhetze. (Foto: newsru.com)
Freitag, 05.10.2012

Bürgerrat gegen geplantes russisches Religionsgesetz

Moskau. Im Bürgerbeirat beim russischen Präsidenten hat das geplante Gesetz über die Beleidigung religiöser Gefühle eine hitzige Debatte ausgelöst. Für Kritiker schürt es Religionshass, die Kirche ist hingegen zufrieden.

Auf einer Sitzung am Donnerstag bemängelte Beiratsmitglied Nikolai Swanidse, das Gesetz schütze nur die historischen Hauptreligionen in Russland: „Es gibt bei uns auch Heiden, die Perun anbeten, deren Gefühle will keiner verteidigen.“

Seiner Meinung nach löse das Gesetz in der jetzigen Form erst recht Religionshass zwischen den einzelnen Konfessionen aus. Es würde die Gesellschaft spalten – „in Menschen der ersten Sorte (Juden, orthodoxe Christen, Moslems und Buddhisten) und in Menschen der zweiten Sorte (Ungläubige, nichtorthodoxe Christen, Vertreter anderer Konfessionen)“.

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• Gesetz über Beleidigung religiöser Gefühle in der Duma (26.09.2012)
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• Scharfe Kontroverse um orthodoxe Bürgerwehr in Moskau (23.08.2012)
Ludmila Alexejewa, Leiterin der Moskauer Helsinki-Gruppe, hält das Gesetz für unausgegoren. Sie fragt: „Was ist das – Beleidigung religiöser Gefühle? Für Orthodoxe ist es schon eine Beleidigung, wenn jemand an einer Kirche vorbeigeht und sich nicht bekreuzigt.“

Damit könnten fast alle zur strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, „die im Moskauer Zentrum, wo es viele Kirchen gibt, auf der Straße herumlaufen“.

Wsewolod Tschaplin, Öffentlichkeitssprecher der russisch-orthodoxen Kirche, ist anderer Meinung: „Die Beleidigung religiöser Gefühle kann zum Bürgerkrieg führen.“ Angriffe auf religiöse Symbole seien „genauso gefährlich wie Rassenhetze“. Er spricht sich für das Gesetz aus.

Der Beirat empfahl dagegen die Rücknahme der Novelle und die Ausarbeitung eines „Gesellschaftsvertrages zwischen dem Staat, Gläubigen aller Konfessionen und Nichtgläubigen“.

Beleidigung religiöser Gefühle und Schändung von religiösen Stätten soll in Russland künftig als Straftat geahndet werden. Der Gesetzesentwurf, der in erster Lesung die Staatsduma passiert hat, sieht dafür hohe Geld- und Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren vor.

Hintergrund sind die frechen Aktionen der Frauenpunkgruppe Pussy Riot und wiederholte Anschläge auf orthodoxe Kreuze.



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Royaler 07.10.2012 - 00:09

passt oder passt nicht

Die Frage würde dann mal an Juristen in Deutschland gehen, die sich mit der Verletzung religiöser Gefühle auskennen und auch mit den Auslegungen zum rechtlichen Gegengewicht, dem hochrangig angeordneten Art 5 des GG vertraut sind.
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__166.html
Die Frage lautet also: Welche Strafe hätte Pussy Riot nach deutschem Rechtsverständnis zu erwarten?
Gabs da etwas, was passen würde? Oder passte da gar nichts zu § 166?
Gabs nun vor Pussy Riot gar keinen Beleidigungsschutz gerade der ortodoxen Kirche in Russland?
Also tatsächlich kommt da jetzt etwas ins Rollen, was ohne Pussy Riot niemals Beachtung gefunden hätte.
Und weiter: Was ist jetzt das spezifisch Russiscche an dem neu eingebrachten Anti- Beleidigungsgesetz, was sich vom deutschen Recht und dem Recht in GB, Irland etc. unterscheiden wird? Der vorgebrachten innerrussischen Kritik nach zu urteilen, scheint ja allein Russland festlegen zu wollen, was denn nun eigentlich als eine Religionsgemeinschaft anzusehen ist, die im engeren Sinne schützenswert sei.
Oder geht es letztlich beim Schutz der religiösen Gefühle nur um die Aktionen, die vom Betrug des Präsidenten und der verhängnisvollen Kooperation von orthodoxer Kirche und russischem Staat, innerhalb von Kirchenräumen vorgebracht, handeln.


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