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Beresowski ist im Berufungsprozess erneut des Betrugs an Aeroflot für schuldig gesprochen worden (Foto: rufo)
Beresowski ist im Berufungsprozess erneut des Betrugs an Aeroflot für schuldig gesprochen worden (Foto: rufo)
Montag, 04.02.2008

Beresowski-Urteil im Aeroflot-Prozess bleibt in Kraft

Moskau. Das Urteil gegen den russischen Exil-Oligarchen Boris Beresowski im Aeroflot-Prozess bleibt in Kraft. Damit muss der einstige Kreml-Pate für sechs Jahre hinter Gitter – wenn er denn nach Russland kommt.

Das Moskauer Stadtgericht hat am Montag in einem Berufungsverfahren das Urteil aus der 1. Instanz bestätigt. „Das Richterkollegium hat entschieden, das Urteil des Sawjolowski-Bezirksgerichts von Moskau gegen Boris Beresowski zu bestätigen und die Berufungsklage abzuweisen“, sagte die Richterin bei der Verlesung.

Bei Russland-Aktuell
• Beresowskis Umsturzplan – Wie Putin beseitigt wird (27.08.2007)
• Putin-Kritiker Beresowski angeblich 1979 KGB-Agent (06.08.2007)
• Putin: Russen und Briten können Minikrise überwinden (20.07.2007)
• Brasilien erlässt Haftbefehl gegen Beresowski (13.07.2007)
• London will keinen Lugowoi-Prozess in Russland (10.07.2007)

215 Mio. Rubel veruntreut


Beresowski wird vorgeworfen, in den 90er Jahren 215 Mio. Rubel der Fluggesellschaft Aeroflot veruntreut zu haben. Dazu habe er mit führenden Aeroflot-Managern eine Abrechnungsgesellschaft in der Schweiz gegründet zu haben, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Nach Informationen der Behörden gingen zwar die Überweisungen für Ticketbestellungen dort ein, Aeroflot bekam von den Erlösen allerdings nichts zu sehen.

Einer Schadenersatzforderung des Unternehmens gegen Beresowski gab das Gericht ebenfalls statt. Demnach muss der Geschäftsmann 214,988879 Mio. Rubel und 70 Kopeken an Aeroflot zurückzahlen.

Urteil gegen Beresowski nach Berufungsverfahren in Kraft


Beresowskis Pflichtverteidiger Alexander Dudkin hatte das Berufungsverfahren mit der Begründung angestrengt, dass in den Handlungen seines Mandanten nichts Rechtswidriges sei. Ob Dudkin allerdings im Sinne seines Mandanten gehandelt hat, bleibt zweifelhaft, denn der Anwalt hat eigenen Angaben zufolge keinen Kontakt zu Beresowski. Durch die Ablehnung der Berufung ist das erste Urteil gegen den früheren Kremlpaten in Kraft getreten.

Auslieferung nicht in Sicht


Direkte Auswirkungen hat das Urteil für Beresowski nicht, so lange er sich weiterhin in London aufhält. Beresowski genießt in Großbritannien politisches Asyl. Auslieferungsanträge der russischen Behörden lehnt Großbritannien ab. Das britisch-russische Verhältnis ist in den letzten Jahren u.a. wegen der Beresowski-Affäre auf einem Tiefpunkt angekommen.

In Russland werden dem Geschäftsmann Prozesse zu insgesamt elf Anklagepunkten gemacht. Unter anderem wird ihm ein politischer Umsturzversuch vorgeworfen. Im vergangenen Jahr hat auch Brasilien Haftbefehl gegen den Oligarchen erlassen. Er soll mit Transfers bekannter Fußballer (u.a. Carlos Tevez) Geldwäsche betrieben haben.


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