Moskau. Kinderschänder müssen in Russland mit härteren Strafen rechnen. Die Duma hat in zweiter Lesung eine Gesetzesinitiative von Präsident Medwedew gebilligt. Gleichzeitig werden Widersprüche im Gesetz geglättet.
Nach dem neuen Gesetz gelten sexuelle Handlungen mit Personen unter 18 Jahren als Kinderschändung. Eine Ausnahme ist nur für den Fall vorgesehen, wenn das Paar verheiratet ist.
In Tula hatte nämlich erst vor kurzem ein Gericht einen 19jährigen wegen Sex mit einer Minderjährigen verurteilt, obwohl die beiden mit einer Ausnahmegenehmigung zuvor heiraten durften.
Nach dem neuen Gesetz wird zudem eine Staffelung eingeführt. Je jünger das Opfer ist, desto drastischer werden die Strafen für den Täter.
Eine Todesstrafe, wie von vielen Russen gefordert, wird es für Kinderschänder aber nicht geben.
Im vergangenen Jahr hatte ein Fall von Kinderschändung zu erheblichen Diskussionen in Russland geführt. Ein Mann erschlug den Vergewaltiger seines Stiefsohns und wurde daraufhin festgenommen. In der Öffentlichkeit wurde daraufhin über die Rechtmäßigkeit der Festnahme und die Einführung der Todesstrafe für Kinderschänder diskutiert.
Von Schnee und Eis befreit sind Strom und Bäche. Noch gibt es reichlich Schnee, doch das Tauwetter hat in einigen Teilen Russlands schon eingesetzt. In diesem Jahr werden wegen des vielen Schnees Überflutungen befürchtet. (Topfoto: Ballin/.rufo)