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Donnerstag, 14.05.2009
Gefängnis für Ehemann wg. Sex mit minderjähriger Gattin
Tula. Ein 19-Jähriger Russe ist wegen Missbrauchs einer Minderjährigen zu über drei Jahren Haft verurteilt worden – obwohl er seine 15 Jahre alte Freundin mit Ausnahmegenehmigung heiraten durfte. Ein Säugling bleibt deshalb jetzt ohne Vater.
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Über das juristische Familiendrama berichtet heute die Boulevard-Zeitung Komsomolskaja Prawda: Die 15 Jahre alte Schülerin Katja aus der Kleinstadt Jefremow im Gebiet Tula gebar Ende Januar ein Kind nach nur sieben Monaten Schwangerschaft. Zwei Wochen zuvor hatte sie mit einer Ausnahmegenehmigung der Behörden ihren Freund, den 19 Jahre alten Schenja, geheiratet.
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Nachdem die junge Mutter und die kleine Ksjuscha aus der Klinik entlassen waren, richtete sich die junge Familie in der Einzimmer-Wohnung des jungen Mannes ein. Der Vater fand auch Arbeit als Schweißer.
Das kleine Glück der blutjungen Eltern wurde jedoch durch die Justiz zerstört: Gegen den Vater wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs Minderjähriger eingeleitet, denn in Russland ist Geschlechtsverkehr mit Personen unter 16 strafbar.
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Obwohl ihm seine Freundin vorgelogen hatte, sie sei schon 17 und die beiden sich voll zu ihrer Beziehung bekennen, wurde der junge Mann zu drei Jahren und einem Monat Haft verurteilt. Üblicherweise würden in solchen Fällen Bewährungsstrafen verhängt, so die Zeitung.
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Der Moskauer Menschenrechts-Beauftragte Alexej Golowan spricht von einem offensichtlichen Konflikt zwischen dem Familien- und dem Strafrecht: Einerseits sei dem Mädchen erlaubt worden zu heiraten, andererseits gebe es das Verbot von Sex mit Personen unter 16 Jahren.
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