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Montag, 29.10.2007
SPS und KPRF klagen gegen Putin wegen Wahlwerbung
Moskau. Die westlich-liberale Partei SPS und die Kommunisten werden heute beim Obersten Gericht eine Beschwerde gegen Präsident Waldimir Putin einreichen. Sie werfen ihm vor, bei seinem mehrstündigen Fernsehauftritt zur Beantwortung von Bürgerfragen unerlaubt Wahlkampf betrieben zu haben.
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Am Freitag hatte die Zentrale Wahlkommission eine entsprechende Beschwerde und die Forderung, gegen Putin eine Verwarnung auszusprechen, zurückgewiesen.
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Putin habe bei seinem TV-Auftritt die Partei „Einiges Russland (ER)“ unter anderem als „Schlüsselelement für ein handlungsfähiges Parlament in den nächsten Jahren“ bezeichnet, erklärte ein Jurist der SPS.
Putin tritt bei den Duma-Wahlen als Spitzenkandidat für ER an, obwohl er nicht Mitglied der Partei ist.
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Der Klage vor dem Obersten Gericht werden auch nur geringe Erfolgsaussichten eingeräumt. Die beiden Parteien küpndigten aber an, mit der Sache notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen.
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(ld/rufo/St.Petersburg)
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