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Mittwoch, 16.07.2008
Vorzeitige Entlassung für Chodorkowski beantragt
Moskau/Tschita. Die Anwälte des ehemaligen Yukos-Chefs Michail Chodorkowski haben dessen vorzeitige Entlassung vor Gericht beantragt. Dies sei nicht gleichbedeutend mit einem Gnadenbesuch, machte Chodorkowskis Anwalt, Juri Schmidt, deutlich.
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Das Recht auf eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung habe jeder Strafgefangene, betonte Schidt. Dazu sei es nicht nötig, ein Schuldgeständnis abzulegen und um Gnade zu bitten.
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Er sei froh, dass er Chodorkowski habe überreden können, den Antrag auf vorzeitige Entlassung zu stellen, meinte der Anwalt. Gleichzeitig verbreitete er eine Erklärung des gefangenen Ex-Milliardärs.
Darin erklärte Chodorkowski, dass er auf eine Begnadigung verzichte und stattdessen den Rechtsweg über den Antrag auf vorzeitige Entlassung wegen guter Führung einschlage.
Die Freilassung verdiene Chodorkowski, "weil er mehr als die Hälfte der Haftzeit abgesessen, gewissenhaft im Gefängnis gearbeitet und alles Mögliche getan hat, um die ihm unterstellten Steuerschulden zu tilgen", erklärte sein Anwalt Zudem habe er stets die Gesetze und Normen der inneren Gefängnisordnung befolgt.
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Chodorkowski ist seit 2003 inhaftiert. 2005 wurde er wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Derzeit sitzt er wegen neuer Anschuldigungen im Untersuchungsgefängnis von Tschita.
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