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Das Gebäude des Oberlandesgerichts in Köln. (Foto: Kölschakademie)
Das Gebäude des Oberlandesgerichts in Köln. (Foto: Kölschakademie)
Donnerstag, 20.03.2008

Erblast: Russischer Staat verliert Immobilie in Köln

Köln/Moskau. Das Oberlandesgericht Köln hat die Zwangsversteigerung einer russischen Liegenschaft in Deutschland für zulässig erklärt. Russische Juristen fürchten, dass jetzt auch andere Kläger Forderungen stellen.

Franz Sedelmayer dürfte zufrieden sein. Am Mittwoch hat das Kölner Oberlandesgericht bestätigt, dass das Gebäude der ehemaligen Handelsvertretung der Sowjetunion in Köln, heute im Besitz der Russischen Föderation, zwangsversteigert werden oder unter die Zwangsverwaltung des Münchener Kaufmanns gestellt werden kann.

Jagd nach den Millionen


Für Sedelmayer endet damit eine jahrelange Jagd nach seinen Millionen, die er in den Neunziger Jahren in Russland investiert und an den russischen Staat verloren hatte.

Sedelmayer war in den Neunziger Jahren in Russland geschäftlich aktiv geworden. Gemeinsam mit der Petersburger Polizeibehörde hatte er ein Sicherheitsunternehmen aufgebaut. Sitz war ein Landhaus auf der Kamenny-Insel – damals Eigentum der Stadt St. Petersburg.

Sedelmayer lies die Firmenrepräsentanz aufwändig sanieren. Doch im Jahr 1995 ging das Gebäude per Erlass des damaligen Präsidenten Boris Jelzin in den Besitz der Präsidentenverwaltung der Russischen Föderation über – ohne Kompensation für die Bauarbeiten des Münchener Unternehmers.

Bei Russland-Aktuell
• ILA: Russischer Messestand wurde nicht gepfändet (22.05.2006)
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• Russischer Raumfahrt-Stand auf der ILA gepfändet (19.05.2006)
• Deutscher Unternehmer beschlagnahmt Kreml-Gebäude (07.03.2006)
• Russische Noga-Schulden in die USA weiterverkauft (09.03.2006)

Griff nach dem Kosmos


Sedelmayer versuchte in den Folgejahren, die Investitionssumme und die angefallen Zinsen zurückzubekommen – insgesamt fordert der Geschäftsmann 4,9 Millionen Euro. Ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation über den Schutz von Investitionen schrieb Stockholm als Gerichtsstand fest. Sedelmayer wandte sich an das Schiedsgericht und bekam Recht zugesprochen.

Doch die Russische Föderation ging auf die Forderungen Sedelmayers nicht ein. So versuchte der Geschäftsmann auf anderem Wege zu seinem Recht zu kommen: Er versuchte, in den Besitz von russischem Staatseigentum in Deutschland zu gelangen.

Unter anderem unternahm er den Versuch, während der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin im Jahr 2006 Ausstellungsstücke des Staatsunternehmens RosKosmos beschlagnahmen zu lassen. Erfolglos: Die Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsunternehmens verweigerten den Gerichtsmitarbeiter den Zutritt zum Messestand.

Erfolg im zweiten Anlauf


Erfolgreich war dagegen der zweite Versuch. Im Jahr 2006 bestätigte ein Kölner Gericht, dass das Gebäude der ehemaligen Russischen Handelsvertretung mit einer Gesamtfläche von 15.000 Quadratmetern Eigentum der Russischen Regierung sei und deshalb für die Begleichung der Schuld gegenüber Sedelmayer herangezogen werden könne. Diese Entscheidung wurde jetzt vom Oberlandesgericht in Köln nach zweijährigen juristischen Auseinandersetzungen bestätigt.

Der Pressesprecher der Präsidentenverwaltung Wiktor Chrekow teilte mit, der Gerichtsbeschluss sei noch nicht eingegangen. „Sobald wir ihn haben, werden wir ihn analysieren mit Berücksichtigung der deutschen und der internationalen Rechtssprechung. Sollte wir mit einzelnen Punkten des Beschlusses nicht einverstanden sein, werden wir Klage einreichen.

Bei Russland-Aktuell
• Die Sedelmayer-Vorgeschichte: Putin riet ihm, gegen den Kreml zu klagen (07.03.2006)

Erblast der wilden Neunziger


Russische Juristen glauben nicht, dass der Russische Staat jetzt noch einmal mit einer Berufung Erfolg haben wird. Sie befürchten vielmehr, dass der Kölner Fall das Startsignal für weitere ähnliche Prozesse sein könnte. „Das kann ein ernster Präzedenzfall in Deutschland sein“, schätzt Jan Dasgupta, Partner in der Kanzlei Gridnjew & Partner. Der Fall könnte sogar europaweit für Aufsehen sorgen.

Auch wenn sich Richter in verschiedenen westeuropäischen Staaten an der jeweiligen nationalen Praxis der Rechtsprechung und an den Vorgaben aus Brüssel orientierten, so komme in psychologischer Faktor zum Tragen:

Viele Gläubiger würden jetzt aggressiver ihre Forderungen gegenüber Russland vorbringen, ist Dasgupta überzeugt.



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