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| Im Namen des Gesetzes: Wer einen Staatsanwalt bespritzt, kommt erst einmal hinter Gitter (Foto: newsru.com) | |
Mittwoch, 02.11.2011
U-Haft für Wasser-Attacke auf Staatsanwalt
Moskau. In Moskau ist ein Aktivist der linksradikalen Bewegung „Anderes Russland“ in U-Haft genommen worden, weil er einen Staatsanwalt mit Wasser bespritzt hat. Die Ermittler sehen darin eine „Bedrohung für das Leben eines staatlichen Justizmitarbeiters.“
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Dmitri Putenichin hatte nach Abschluss des Prozesses gegen fünf Teilnehmer der rassistisch motivierten Krawalle auf dem Manegeplatz im Dezember 2010 vor dem Gericht den Staatsanwalt angesprochen. Dabei waren die Angeklagten zu Haftstrafen zwischen zwei und fünfeinhalb Jahren verurteilt worden - deutlich weniger, als die Anklage gefordert hatte.
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Angriff mit einer Wasserflasche Zunächst fragte er den Ankläger, ob er den Prozess für politisch halte. Als der Staatsanwalt verneinte, schüttete Putenichin ihm mit den Worten „Das vergessen wir nicht, das verzeihen wir nicht“ Wasser ins Gesicht.
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Erst einige Zeit nach diesem „Attentat“ wurde Putenichin am Tatort festgenommen – zuvor gab er sogar noch TV-Interviews, in denen er seine Tat als spontane Idee angesichts einer herumliegenden Wasserflasche bezeichnete.
Nach Darstellung seiner Anwälte wurde er anschließend rechtswidrig vier Tage lang auf einer Polizeiwache festgehalten. In dieser Zeit wurde er zunächst wegen „leichtem Rowdytum“ vor Gericht gestellt, doch wies der Richter die Anklage wegen Formfehlern zurück.
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Staatsanwalt will Todesdrohung gehört haben Dann präsentierten die Ermittler bereits eine Beschuldigung wegen einer „Bedrohung für das Leben eines staatlichen Justizmitarbeiters.“. Der begossene Staatsanwalt Alexej Smirnow hatte in der Zwischenzeit erklärt, der Wasser-Spritzer habe auch „Tod dem Staatsanwalt“ gerufen.
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Obwohl die Richterin gestern bei der Verhandlung des Haftantrages feststellte, es handele sich um ein „Vergehen geringer Schwere“ billigte sie wegen angeblicher Fluchtgefahr den Haftantrag für zwei Monate.
Ein Anwalt des Beschuldigten will nun gegen den Haftbefehl Berufung einlegen, da er diese Entscheidung für einen klaren Verstoß gegen das Strafgesetzbuch hält.
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Auch würde ein Video von dem Ereignis deutlich zeigen, dass der Aktivist die ihm zugeschriebene Todesdrohung nicht ausgesprochen habe. Er könne nicht einmal für Beleidigung belangt werden, so die Verteidigung.
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Sechsjähriger wegen Demo-Teilnahme des Vaters festgenommen Die von dem ehemaligen „Nationalbolschewiken“-Chef Eduard Limonow geführte Bewegung „Anderes Russland“ berichtet unterdessen auch von der Festnahme eines sechsjährigen Jungen. Iwan Aksjonow sei während der regelmäßigen „31er-Demo“ des „Anderen Russlands“, an der sein Vater teilnahm, in der Nähe in der Obhut einer noch nicht volljährigen Bekannten gewesen.
Ein Beamter der Extremismus-Abteilung erkannte das Mädchen jedoch als Aktivistin der Bewegung und nahm sie samt des Kindes fest.
Erst Stunden später sei es der Mutter in Begleitung des Kinderschutz-Beauftragten der Stadt Moskau gelungen, das Kind aus der Wache zu holen. Dabei hätten die Beamten von der Mutter auch noch verlangt, eine Art „Verhörprotokoll“ des Jungen zu unterschreiben.
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Die Babysitterin wurde inzwischen in ein Zentrum zur Verwahrung von Jugendlichen gebracht. „Warum? Nun, einfach aus Gemeinheit. Es glaubt ja keiner, dass das Tandem so angeordnet hat…“, schreibt dazu Limonow heute in seinem Blog.
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