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Dienstag, 04.03.2008
Einreiseverweigerung: Morar geht nach Straßburg
Kischinjow. Die moldawische Journalistin Natalia Morar, der erneut die Einreise nach Russland verweigert wurde, will die russische Regierung am Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verklagen.
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Laut Morar verstößt Russland mit der Weigerung, sie zu ihrem Ehemann nach Moskau reisen zu lassen, gegen das Grundrecht der Familienzusammenführung. Morar, Korrespondentin der Moskauer Zeitung „The New Times“, ist inzwischen in die moldawische Hauptstadt zurückgekehrt.
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Natalia Morar und ihr Moskauer Ehemann Igor Barabanow (er arbeitet ebenfalls für „The New Times“) waren, wie wir berichteten, am 27. Februar am Moskauer Flughafen Domodedowo an der Einreise nach Russland gehindert worden.
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Anscheinend liegt eine Weisung des FSB vor, Morar nicht einreisen zu lassen, weil sie angeblich „eine Gefahr für die Staatssicherheit Russlands“ darstelle. Die Journalistin weigerte sich, nach Kichinjow zurückzufliegen, bis alle Fragen bezüglich dieses Verbots geklärt wären.
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Nach drei in der Abflugszone von Domodedowo verbrachten Tagen gab sie jedoch aus gesundheitlichen Gründen auf und flog nach Moldawien zurück. Ihren Angaben zufolge wurde sie in Domodedowo unter menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten: sie wurde nicht verpflegt und habe keine unzureichende hygienische Bedingungen gehabt.
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