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Donnerstag, 01.11.2007
Lufthansa Cargo: Flugverbot über Russland
Moskau. Lufthansa Cargo, der Unternehmensbereich Fracht, der deutschen Fluglinie hat sein Recht zum Überflug über russisches Staatsgebiet verloren. Um das kasachische Astana zu erreichen – das ist der Verkehrsknotenpunkt von Lufthansa Cargo für den Weiterflug nach Asien – müssen die Frachtflieger nun Umwege fliegen.
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Durch das „Umfliegen“ der russischen Staatsgrenzen sollen sich die Abflugzeiten in Astana um im Durchschnitt um drei Stunden nach hinten verschieben. Die finanziellen Mehrausgaben unter anderem für Treibstoff schätzen Experten auf 411.000 bis 515.000 Euro pro Woche.
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Betroffen sind 49 Flüge der Lufthansa-Tochter von Frankfurt nach Astana. Die Rechte für diese Flüge waren bisher durch bilaterale Vereinbarungen zwischen dem Deutschen und dem Russischen Verkehrsministerium geregelt. Laut dem Russischen Ministerium lief die letzte Vereinbarung über diese zusätzlichen Flüge am 28. Oktober dieses Jahres mit Inkrafttreten des Winterflugplans aus.
Laut Russischem Verkehrsministerium handelte es sich bei den 49 Flügen um ein zusätzliches Kontingent, das der Lufthansa Cargo auf Antrag genehmigt worden sei. Jetzt müsse die Fluggesellschaft einen neuen Antrag stellen.
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Bei der Lufthansa Cargo gibt man an, die notwendigen Papiere beim Russischen Verkehrsministerium eingereicht zu haben. Das Deutsche Verkehrsministerium wollte die Angelegenheit nicht kommentieren und gab an, derzeit Verhandlungen über die Überflugrechte mit dem Russischen Ministerium zu führen.
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Russische Experten halten zwei Erklärungen für den Konflikt für möglich: Erstens könne es sich einfach um ein Mißverständnis handeln - in Russland seien fünf Behörden für die Vergabe der Flugrechte zuständig und Lufthansa Cargo könne seinen Antrag bei der falschen Behörde gestellt haben.
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Zweitens halten die Experten es für möglich, dass Lufthansa Cargo stellvertretend für viele westliche Fluggesellschaften unmittelbar vor dem EU-Russland-Gipfel auf ein anderes Problem aufmerksam machen wolle:
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Nämlich darauf, dass die Fluggesellschaften Gebühren an Aeroflot für den Überflug über Russisches Staatsgebiet zahlen müssen.
(cj/.rufo/Moskau)
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