|
Freitag, 20.07.2007
Russland wegen mieser Haftbedingungen verurteilt
Straßburg/Moskau. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland am Donnerstag zu einer Schadenersatzzahlung von 3.000 Euro an den früheren FSB-Mitarbeiter Michail Trepaschkin verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Trepaschkin zwischen Oktober und Dezember 2003 unter unmenschlichen Haftbedingungen gehalten wurde. Der Ex-Geheimdienstler sitzt trotz einer schweren Asthma-Erkrankung bis heute im Gefängnis.
|
|
Trepaschkin wurde im Oktober 2003 wegen des Verdachts auf illegalen Waffenbesitz festgenommen. Während der U-Haft war er in einer Zelle mit über 20 Mitgefangenen untergebracht.
|
Der Platz für jeden einzelnen Insassen lag unter 1,5 Quadratmetern. In dem überfüllten Raum, in dem die Häftlinge aßen und schliefen, war auch die Toilette untergebracht. Zudem rauchten mehrere Zellengenossen des asthmakranken Trepaschkin stark. Ausgang gab es nicht.
|
Vom Vorwurf des illegalen Waffenbesitzes wurde der frühere Agent inzwischen auch in Russland freigesprochen. Dennoch sitzt Trepaschkin bis heute im Gefängnis.
|
Ein Militärgericht verurteilte ihn 2004 wegen Geheimnisverrats zu einer vierjährigen Haftstrafe. Trepaschkin soll während seiner Dienstzeit bei KGB und FSB (1984 – 1997) zahlreiche vertrauliche Dokumente kopiert und nach Hause genommen haben – nach Ansicht der Militärstaatsanwaltschaft, um sie zu verkaufen.
Der Ex-Agent hatte nach seinem Ausstieg beim FSB eigenständig die Bombenattentate auf Hochhäuser in Moskau und Wolgodonsk untersucht, die nach offizieller Version von tschetschenischen Terroristen gesprengt wurden.
|
(ab/epd/.rufo)
|
|
|
|
Leser-Kommentare zu diesem Artikel (und Kommentare zu Kommentaren): ↓
Schreiben Sie Ihren eigenen Kommentar, nachdem Sie sich hier unten für Kommentare neu registriert haben. Sie können hier oder im Forum (www.forum.aktuell.ru) mitdiskutieren.
Bisher gibt es zu diesem Artikel noch keine Leserkommentare
Überblick aller Leserkommentare zu allen Artikeln >>>