|
Mittwoch, 24.10.2007
Schuldspruch gegen den Bizewo-Massenmörder
Moskau. Die Geschworenen im Prozess gegen den „Bizewo-Massenmörder“ haben Alexander Pitschuschkin in allen Anklagepunkten für schuldig befunden. Mildernde Umstände wurden von dem Gremium nicht festgestellt. Pitschuschkin ist wegen Mordes in 48 Fällen und drei Mordversuchen angeklagt.
|
|
Das Strafmaß wird anschließend separat vom Gericht festgelegt. Es gibt aber wenig Zweifel daran, dass das Gericht der von der Staatsanwaltschaft geforderten lebenslangen Haft zustimmt.
Selbst die Verteidigung Pitschuschkins hat einem solchen Schuldspruch nur wenig entgegen zu setzen: Sie forderte lediglich, in nur wegen Mordes in 33 Fällen schuldig zu sprechen, da es für die anderen Taten keine tragfähigen Beweise außer den Aussagen des Angeklagten selbst gäbe.
|
Pitschuschkin hat nach eigenen Aussagen im Lauf von 14 Jahren sogar 63 Menschen im Moskauer Bizewo-Waldpark getötet. Die meisten von ihnen waren Alkoholiker und Obdachlose, die er unter dem Vorwand, auf seinen gestorbenen Hund trinken zu wollen, in den Park lockte.
|
Dort machte er seine Opfer in der Regel so betrunken, dass sie keine Gegenwehr mehr leisten konnten, als er sie erschlug. Seine Opfer warf er in einen Kanalisationskanal, weshalb zahlreiche Leichen nie gefunden wurden.
(ld/rufo/St.Petersburg)
|
|
|
|
Leser-Kommentare zu diesem Artikel (und Kommentare zu Kommentaren): ↓
Schreiben Sie Ihren eigenen Kommentar, nachdem Sie sich hier unten für Kommentare neu registriert haben. Sie können hier oder im Forum (www.forum.aktuell.ru) mitdiskutieren.
Bisher gibt es zu diesem Artikel noch keine Leserkommentare
Überblick aller Leserkommentare zu allen Artikeln >>>