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Vorsicht Kamera: Verkehrspolizisten und Verkehrsteilnehmer dürfen sich gegenseitig filmen (Foto: ld/.rufo)
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Dienstag, 01.09.2009

Autofahrer dürfen jetzt Verkehrspolizisten filmen

Moskau. Heute treten in Russland neue Verhaltensregeln für Verkehrspolizisten in Kraft. Das Reglement enthält einige positive Faktoren für Autofahrer, aber auch einige Fußangeln. Korruption ist übrigens verboten!


Hält ein Verkehrspolizist ein Auto an, so hat er sich korrekt mit Namen, Dienstgrad und dem Grund des Anhaltens vorzustellen. Außerdem muss er seinen Dienstausweis zeigen, darf ihn dabei aber nicht aus der Hand geben.

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• Zebrastreifen: Höhere Strafen sollen Fußgänger schützen (23.04.2009)
• Ein Stau-Grund weniger: Bagatellunfälle ohne GAI klärbar (01.03.2009)
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Gegen Korruption und Erpressung sollen einige Punkte des neuen Regelwerkes wirken: Liegen Geldscheine in den an den Beamten übergebenen Dokumenten, so hat der „Gaischnik“ sie sofort zurückzugeben. Autofahrern ist es ihrerseits in Zukunft ausdrücklich erlaubt, ihr Gespräch mit GAI-Beamten während der Protokollerstellung oder einer Unfallaufnahme auf Video oder Tonträger aufzunehmen.

Durchgreifen bei Alkohol am Steuer


Auch sollen die vom Innenministerium erstellten neuen Regeln den GAI-Beamten helfen, gegenüber „unantastbaren“ Autofahrern konsequenter vorzugehen. Zwar kann er ausländische Diplomaten, Staatsanwälte oder Duma-Abgeordnete auch weiterhin nicht für Verstöße gegen die Verkehrsregeln zur Rechenschaft ziehen.

Doch sollte der Verdacht bestehen, dass ein solcher „immuner“ Autofahrer betrunken am Steuer sitzt, ist der Polizist verpflichtet, die Weiterfahrt zu verhindern und den Alkoholsünder zur Blutprobe zu bringen – ungeachtet, welchen Dienstausweis er präsentiert und welche Sprüche er klopft.

Aussteigen oder sitzen bleiben?


Das Regelwerk gibt auch einen Hinweis, ob man nun bei einer Verkehrskontrolle in Russland besser aus dem Auto steigt oder nicht: Man bleibt erst einmal sitzen und kommuniziert durchs Seitenfenster. Der Inspektor kann den Fahrer nur bei Trunkenheitsverdacht zum Ausstiegen auffordern oder wenn es gilt, einen Defekt am Fahrzeug zu beheben oder die Fahrzeugnummern zu überprüfen.

Hinterhalte zum Blitzen sind erlaubt


Ein Rückschritt ist nach Ansicht von Viktor Pochmelkin, dem Leiter des Autofahrerverbandes jedoch die Regelung, dass die GAI nun den Verkehr auch getarnt, das heißt aus Zivilfahrzeugen beobachten darf. Selbst „natürliche oder künstliche Verstecke“ sind zulässig. Dabei habe Präsident Dmitri Medwedew doch unlängst gefordert, es müsse der Verkehrspolizei bevorzugt um das Warnen und nicht um das Bestrafen gehen.

Auch dürfen Polizisten jetzt Fahrzeuge wieder außerhalb ihrer festen Kontrollposten ohne sichtlichen Grund stoppen. Bisher war dies nur bei Verkehrsverstößen zulässig - aber trotzdem immer wieder üblich.

Der Gaischnik darf seine Nase in jedes Auto stecken


Problematisch ist auch, dass den Polizisten nun nach Gutdünken eine Besichtigung oder Untersuchung (russ.: „osmotr“) jedes Autos erlaubt ist. Bisher gab es nur die Kontrolle oder Durchsuchung (“dosmotr“), die aber nur dann rechtskräftig ist, wenn sie in Gegenwart von Zeugen gemacht und mit einem Protokoll fixiert wird.

Unabhängig von solchen Finessen ist allerdings eines klar: Die Beamten und die Autofahrer sind die gleichen wie vorher, die Feinheiten der Regeln sind beiden Seiten nur mangelhaft vertraut.

Und so wird man im gegenseitigen Umgang weiterhin die alten Verhaltensmuster pflegen: Viele Beamte wollen einfach möglichst viel in die eigene Tasche wirtschaften – und viele Autofahrer sind gerne bereit, sich mit einem Schmiergeld von größeren Unannehmlichkeiten loszukaufen.



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