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Sonntag, 01.03.2009
Ein Stau-Grund weniger: Bagatellunfälle ohne GAI klärbar
Moskau. Ab dem 1. März können russische Autofahrer unter gewissen Umständen nach Verkehrsunfällen auf das Herbeirufen der Verkehrspolizei GAI verzichten. Ein riesiger Stau wegen eines mitten auf einer Kreuzung zerdepperten Blinkerglases muss also nicht mehr unbedingt sein.
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Heute trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die es Autofahrern in Zukunft erlaubt, einen Unfall und dessen versicherungstechnische Abwicklung auch ohne Polizeibeteiligung zu klären.
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Voraussetzung dafür ist, dass es keinen Personenschaden gab, genau zwei mit der Pflicht-Haftpflichtverischerung (OSAGO) versicherte Fahrzeuge beteiligt sind und deren Halter sich über die Schuldfrage einig sind. Außerdem ist die Entschädigungssumme für den Geschädigten dann auf maximal 25.000 Rubel (ca. 550 Euro) beschränkt.
Allerdings hat der russische Versicherungs-Verband die Autofahrer aufgerufen, auf das Schema im Falle des Falles vorerst zu verzichten und doch die Polizei zu rufen. Das neue System müsse sich erst einspielen, hieß es zur Begründung.
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Ebenfalls neu: Autofahrer, die ihre jährliche OSAGO-Police ab dem heutigen Datum abschließen, können sich in Zukunft auch zum Erhalt ihrer Entschädigung an ihre eigene Versicherung wenden – und nicht mehr an die des Unfallgegners.
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