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Dienstag, 27.07.2010
Zustände in Moskauer Gefängnis sind gesetzwidrig
Moskau. Die Bedingungen, unter denen Gefangene im berüchtigten Moskauer Untersuchungsgefängnis Butyrka gehalten werden, sind gesetzwidrig. Zu diesem Schluss kommt die russische Generalstaatsanwaltschaft. Die Untersuchung wurde nach dem Tod eines bekannten Anwalts in U-Haft gestartet.
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Im Gefängnis Butyrka werden gleich zahlreiche Gesetze missachtet. Die Gefangenen haben zu wenig Platz, die Zellen sind schimmlig und haben oft kein Tageslicht. Das Gefängnispersonal missachtet die Rechte der Untersuchungshäftlinge.
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In 244 Zellen, das sind 40 Prozent der gesamten Zellen, übersteigt die Zahl der Schlafpritschen die zugelassene Norm. Von den Zellenwänden fällt Putz und Farbe, Schimmelpilz hängt an Decken und Wänden.
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Obwohl die Gefangenen Anspruch auf einen täglichen Spaziergang im Hof haben, wird ihnen dieser oft nicht zugestanden. Andererseits haben die Häftlinge oft verbotene Gegenstände bei sich, was nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dafür spricht, dass die Aufsichtspflicht verletzt wird.
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Zudem hat die Gefängnisleitung laut Untersuchung mindestens zehn Fälle von Körperverletzung bei den Gefangenen verschwiegen. Beschwerden der Gefangenen werden allenfalls formal, wenn überhaupt, bearbeitet.
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Die Butyrka geriet im November 2009 ins Rampenlicht. Damals kam der Anwalt des Investmentfonds Hermitage Capital Management, Sergej Magnitzki ums Leben.
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Angeklagt wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verbrachte er elf Monate in U-Haft. Um ihn zu einem Geständnis zu zwingen, soll ihm Medienberichten zufolge die medizinische Versorgung verweigert worden sein. Die Vereinigung russischer Juristen wandte sich danach an Präsident Dmitri Medwedew mit der Bitte, den Fall aufzuklären.
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