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| Das Parlament probt den Aufstand gegen Juschtschenko | |
Donnerstag, 12.01.2006
Politkrise in Ukraine wegen Gaskrieg und Wahlen
Moskau. Präsident Juschtschenko lehnt die Forderung des Parlaments nach einem Rücktritt der Regierung als unrechtmäßig ab. Er forderte die Rada dazu auf, die Entscheidung zurück zu nehmen.
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Die Konfrontation zwischen Präsident Viktor Juschtschenko und dem Parlament ist nach dem Gaskonflikt mit Russland so scharf wie noch nie.
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Parlament spricht von Inkompetenz bis Landesverrat
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Die Rada, die derzeit von den oppositionellen Kräften beherrscht wird, wirft der Regierung Inkompetenz vor. Die Einigung, die letztendlich im Streit mit Russland um die Gaspreise erzielt wurde, sei „Landesverrat“. Auf ihrer ersten Sitzung in diesem Jahr nutzte die Rada ihre neu gewonnenen Kompetenzen, um die Regierung abzusetzen.
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Eine neue Regierung ernannte das Parlament jedoch nicht. Ebenso zeigten sich die Abgeordneten bislang nicht in der Lage, die Richter des ukrainischen Verfassungsgerichts zu bestimmen. Eine Abstimmung am Donnerstag scheiterte an mangelnder Beteiligung.
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Juschtschenko wirft Rada Verfassungsbruch vor
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| Vom Parlament entlassen, will er dennoch auf seinem Posten bleiben (offizielles Foto) |
Juschtschenko erkennt die Ablösung seines Premiers Juri Jechanurow nicht an. Auf einer außerordentlichen Regierungssitzung am Donnerstag nannte er die Entscheidung verfassungsfeindlich und forderte die Rada zum Rückzug auf.
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In seiner Erklärung sprach Juschtschenko von einer „fünften Kolonne“, die es sich zum Ziel gesetzt habe, die politische Lage in der Ukraine zu destabilisieren. Das Parlament sei nicht in der Lage, eine Regierung zu bilden. Die Ablösung des amtierenden Kabinetts sei daher destruktiv, argumentierte der Präsident.
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Justizministerium spricht von Rechtsbruch durch Parlament
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Das Justizministerium schloss sich der Auffassung des Präsidenten an und nannte den Beschluss der Rada rechtswidrig. „Diese Entscheidung ist ungesetzlich und das sagt Ihnen jeder Jurist“, sagte Staatssekretär Oleg Rybatschuk, der die offizielle Erklärung des Ministeriums vorstellte.
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Gleichzeitig betonte er, dass der Präsident Maßnahmen ergreife, um dem Recht zu seiner Durchsetzung zu verhelfen. Um welche Maßnahmen es sich dabei handle, ließ Rybatschuk offen.
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Kooperation mit Opposition aufgekündigt, Regierung handlungsunfähig
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Juschtschenko kündigte zumindest schon einmal politische Konsequenzen an. Den Kooperationsvertrag mit der Opposition kündigte er auf. Die Vereinbarung war im September nach der Entlassung der Regierung Timoschenko geschlossen worden. Sie sollte die Lage in der schon damals krisengeschüttelten Republik stabilisieren.
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Juschtschenko hatte sich die Unterstützung seines einstigen Rivalen Viktor Janukowitsch für die Wahl Jechanurows zum Premier gesichert. Als Gegenleistung versprach er eine Einstellung der Untersuchungen gegen hochrangige Beamte des korrupten Kutschma-Systems, in das Janukowitsch und seine Umgebung tief verstrickt waren.
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Die Opposition habe ihren Teil der Abmachung nun gebrochen, meint Juschtschenko. Daher sei das Memorandum nicht mehr gültig.
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Eine gütliche Einigung ist nicht in Sicht. Die Regierung wird wohl voraussichtlich bis zu den Wahlen am 26. März im Amt bleiben. Für wichtige Entscheidungen fehlt ihr aber die Unterstützung der Legislative. Zwei Monate vor den Wahlen sind die Vorzeichen für ein Ende der Krise damit alles andere als günstig.
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(ab/.rufo)
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