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| Sitz einiger deutscher Firmenrepräsentanzen: Das Haus der Deutschen Wirtschaft in St. Petersburg (foto: ld/rufo) | |
Dienstag, 07.02.2006
Arbeitserlaubnis für Ausländer wird reformiert
St. Petersburg. Die bürokratischen Hürden bei der Anstellung von Ausländern in Russland-Filialen ausländischer Unternehmen sollen gesenkt werden. Das Personal von Repräsentanzen soll ohne Arbeitserlaubnis auskommen.
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Der Föderale Migrationsdienst (FMS) erarbeitet gegenwärtig eine Reform des Einwanderungsrechtes, dass die Schwierigkeiten bei der Anstellung oder Entsendung von Fachkräften in die russischen Niederlassungen ausländischer Unternehmen deutlich mindern soll, erklärte der Chef der FMS-Abteilung für Außenmigration, Sergej Bondarjow.
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Die größten Erleichterungen betreffen das Personal von sogenannten „Repräsentanzen“, also Außenstellen, die keine eigenen Handelsgeschäfte tätigen und nur vermittelnd zwischen russischen Geschäftspartnern und ihrem Mutterhaus aktiv sind. Ihr ausländisches Personal soll alsbald überhaupt keine russische Arbeitserlaubnis mehr brauchen.
10.000 Firmen-Repräsentanzen werden es leichter haben
Wie der „Kommersant“ heute berichtet, betrifft diese vom Föderalen Migrationsdienst gegenwärtig ausgearbeiteten Erleichterungen etwa 10.000 Firmenrepräsentanzen in Russland.
Die Vergabe der gegenwärtig noch verlangten Arbeitserlaubnisse ist sowohl an gewisse Quoten gebunden wie auch mit der formellen Prüfung der Frage verbunden, ob für den jeweiligen Posten nicht auch ein einheimischer Bewerber engagiert werden könnte. Darüber hinaus verlangt das aktuelle Gesetz auch eine Gesundheitsprüfung.
Bürokratenmühlen malen zu langsam
Abgesehen davon wird die Arbeitserlaubnis immer nur für eine gewisse Frist ausgestellt und muss dann verlängert werden. Auch kommt es vor, dass die Prüfung der Erteilung einer Arbeitserlaubnis länger dauert als das vom Unternehmen geplante Russland-Engagement des betreffenden Mitarbeiters.
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Desweiteren soll die – laut „Kommersant“ in der Praxis allerdings oft nur auf dem Papier stehende – Garantiezahlung des Arbeitsgebers in Höhe von 1.000 Dollar für eventuelle Deportationskosten abgeschafft werden.
Schließlich plant der Migrationsdienst, auch den Filialen von ausländischen Unternehmen den Status eines einwanderungsrechtlich vollwertigen Arbeitsgebers zuzubilligen. Bislang war dies formell das ausländische Mutterhaus, was den Genehmigungsprozess bedeutend komplizierte.
Der Weg durch die Hintertür soll unnötig werden
Wie die Zeitung weiter schreibt, behalfen sich größere Unternehmen bisher oft mit der Umregistrierung ihrer Niederlassungen in ein Unternehmen russischen Rechts – oder sie nutzen schlichtweg die Dienste von Agenturen und Vermittlern, die gegen einige tausend Rubel dank guter Beziehungen zu den jeweiligen Beamten Arbeitserlaubnisse relativ schnell und unbürokratisch beschafften.
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Diesem korruptionsträchtigen Gewerbezweig würde die geplante Gesetzesreform den Boden entziehen. Wann sie allerdings konkret in die Tat – und dann auch noch in die allgemein angewandte Praxis – umgesetzt werden wird, ist noch offen. (ld/.rufo)
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