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Freitag, 21.03.2008
Russland vs. Sedelmayer: Kreml will in nächste Instanz
Moskau. Die Liegenschaftsverwaltung des Kremls will im Rechtssstreit mit dem deutschen Unternehmer Franz Sedelmayer nicht aufgeben. Man beabsichtige, in die nächste Instanz zu gehen, um die Enteignung der ehemaligen sowjetischen Handelsvertretung in Köln zu verhindern.
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Viktor Chrekow, der Sprecher der Kreml-Eigentumsabteilung, erklärte, dass das Urteil des Kölner Oberlandesgerichts „ohne Berücksichtigung der Grundlagen des internationalen Rechts“ gefällt wurde und die Souveränitätsrechte Russlands einschränke.
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Allerdings hatte das Kölner Gericht in einer Presseerklärung mitgeteilt, dass Revision gegen das Urteil vom Senat nicht zugelassen wurde. „Das russische Verwaltungsunternehmen kann allerdings binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben“, hieß es darin.
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Nicht korrekt sind laut Chrekow auch die Behauptung in den Medien, dass die drei russischen Häuser in Köln nun verkauft werden würden. Das Gericht habe lediglich „die Möglichkeit konstatiert, dass Sedelmayer das Recht hat, Aktivitäten hinsichtlich einer Umsetzung des Vollstreckungsbefehls zu unternehmen, den er schon 2001 erhalten hat“.
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Attacke gegen Pressesprecher des Kölner Gerichts Außerdem kündigte der Kreml „angemessene Schritte“ gegen den Autor der Presseerklärung des Kölner Oberlandesgerichts an. Deren Text sei „objektiv voreingenommen, gibt nicht die reale Tatsachenlage wider und enthält grobe Falschinformationen“.
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So habe Sedelmayer nie in St. Petersburg eine Villa erworben, welche demnach ihm auch durch einen Ukas des russischen Präsidenten nicht enteignet hat werden können.
In der Tat hatte Sedelmayer vor einem internationalen Schiedsgericht in Stockholm Renovierungskosten und andere Aufwendungen geltend gemacht, die er in das Gebäude gesteckt hatte, in dem sein von den russischen Behörden aufgelöstes Joint Venture eingezogen war.
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Sedelmayers seit über zehn Jahren anhaltende Bemühungen, seine Forderungen gegenüber dem russischen Staat geltend zu machen, bezeichnete Chrekow als den „schon mehrfach vorgenommenen Versuch dieses Bürgers, sich auf Kosten des Eigentums der Russischen Förderation zu bereichern“.
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Der Text des Urteils liege in Moskau noch nicht vor, so Chrekow. Wenn es für die russische Seite nicht akzeptabel sei, werde man in die nächste Instanz gehen.
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