Opfer eines Zusammenstoßes oder eines gezielten Anschlags? Der Student Timur Katscharawa. (Bild: stop-it.narod.ru)
Freitag, 17.08.2007
Urteil im Mordfall Katscharawa sorgt für Aufsehen
St. Petersburg. Ein junger Petersburger soll für den Mord am Antifaschisten Timur Katscharawa für zwölf Jahre ins Straflager. Die Mittäter erhielten milde Gefängnis- oder Bewährungsstrafen – eine umstrittene Entscheidung.
Wie bereits zu Prozessbeginn erwartet, wies das Geschworenengericht die Hauptschuld nur einer einzigen Person aus der Skinhead-Gruppe zu, die am 13. November über den Studenten Timur Katscharawa und seinen Kollegen Maxim Sgibai hergefallen war. Der 19 Jahre alte Andrej Schabalin soll das Messer geführt haben, dessen Stiche Katscharawa töteten, während Sgibai verletzt entkam. Für Mord und versuchten Mord soll Schabalin nun für zwölf Jahre ins Straflager, und zwar unter verschärften Bedingungen.
Weitere drei Gang-Mitglieder erhielten zwei bis drei Jahre Gefängnis, wobei ihnen die Untersuchungshaft angerechnet wird, was faktisch bedeutet, dass sie schon in einigen Monaten wieder frei gelassen werden können. Die drei übrigen Angeklagten wurden zu Bewährungsstrafen von zwei und drei Jahren verurteilt. Zwar wurden alle sieben Angeklagten des Rassenhasses für schuldig befunden.
Wegen Rowdytums hingegen muss sich nur Andrej Moskowkin verantworten, der das Opfer mit einer abgebrochenen Flasche attackiert hatte. Selbst in diesem Fall will die Verteidigung das Urteil noch anfechten.
Lediglich ein Schuldiger bei Gruppenüberfall?
Unter den Beteiligten und den Beobachtern des größtenteils hinter verschlossenen Türen geführten Prozesses hat der Richtspruch sehr unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Neben den relativ kurzen Haftstrafen wird am meisten kritisiert, dass die Mord-Schuld auf eine Person abgewälzt wurde.
Die Anklage hatte nachzuweisen versucht, dass die ganze Gruppe an der Tötung beteiligt war. Auch die Version des Tat-Hergangs, nach welcher der Überfall auf die beiden Antifaschisten geplant gewesen sein soll, wurde nicht vom Gericht akzeptiert. Das, obwohl Katscharawa Tage vor dem Mord gegenüber Freunden äußerte, er fühle sich bedroht und werde beobachtet.
Verurteilte zeigten keinerlei Reue
Verbittert hat Freunde und Angehörige der Opfer auch das Verhalten der Verurteilten. Keiner von ihnen zeigte in irgendeiner Weise Reue oder entschuldigte sich bei der Mutter des Ermordeten. Im Gegenteil gaben sich die jungen Skinheads während der Verhandlungen betont heiter und beschmierten ihren Gitterkäfig mit Hakenkreuzen.
Andererseits wird die Arbeit des Geschworenengerichts allgemein als korrekt, unbefangen und professionell beurteilt. Die Geschworenen hätten ihren Entscheid unabhängig gefällt, während in anderen Prozessen der Ausgang bereits im Vorhinein klar gewesen sei, schreibt Fontanka.ru. Außer dem Gericht hatte auch die Fahndung in diesem Mordfall erstaunlich gut und rasch funktioniert - bereits kurz nach der Tat saßen die Angeklagten hinter Gittern.