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| Ein bekanntes Bild. Chodorkowski hinter Gittern (Foto: newsru) | |
Donnerstag, 22.09.2005
Lebenslänglich für Chodorkowski?
Moskau. Würden alle Verbrechen Chodorkowskis addiert, so müsste er 40,5 Jahre sitzen, sagte Staatsanwalt Schochin zu Prozessbeginn. Zweimal war die Berufung wegen eines kranken Verteidigers verschoben worden.
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Genrich Padwa, Anwalt von Michail Chodorkowski, hatte sich vor einer Woche zu Prozessbeginn überraschend krank gemeldet. Der Angeklagte wollte sich von keinem anderen seiner Advokaten vertreten lassen, da nur Padwa sich eingehend genug mit dem Fall befasst habe. Staatsanwalt Dmitri Schochin hatte die Verzögerung als Farce bezeichnet.
Anklagepunkt fällt weg
Zumindest ein Teilziel erreichte die Verteidigung damit. Einer der Hauptanklagepunkte des ersten Prozesses ist inzwischen verjährt. Die nach Auffassung des Gerichts betrügerische Aneignung von 44 Prozent eines Forschungsinstitutes für Düngemittel ist Chodorkowski seit heute nicht mehr anzulasten. Sie liegt zu lange zurück.
Dass sich damit auch das Strafmaß für den reichsten Untersuchungshäftling Russlands spürbar reduziert, will die Staatsanwaltschaft verhindern. Wohl auch in diesem Sinne ist die Aussage Dmitiri Schochins zu verstehen, dass Chodorkowski eigentlich 40 Jahre sitzen müsste. Allerdings wollte er die neuen Anklagen gegen den Ölmagnaten nicht kommentieren.
Chodorkowski noch nicht als Kandidat registriert
Weiterhin warten muss Chodorkowski auf die Zulassung als Kandidat bei den Nachwahlen zur Duma in einem Moskauer Stadtbezirk. Seine Anmeldungsunterlagen sind angeblich immer noch nicht bei der Wahlbehörde eingegangen. Nun werden die Dokumente dort morgen erwartet. Auch hier ist Chodorkowski im Wettlauf mit der Zeit. Sollte das Berufungsverfahren mit einem schnellen Schuldspruch enden, wäre die Wahlkampagne des Ex-Yukos-Chefs zu Ende.
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Padwa dementierte, dass die Verteidigung den Prozess künstlich hinaus zögere. Selbst wenn Chodorkowski als Kandidat registriert würde, gewähre ihm das noch keine Immunität, sagte der Anwalt. „Die Wahlen finden am 4. Dezember statt. In so einer Situation hat eine Verzögerung keinen Sinn.“
Dennoch kam es auch heute zu mehreren Unterbrechungen, u.a. wegen einer Bombendrohung. Die Richter ließen den Saal deswegen allerdings nicht räumen. Die Drohung stellte sich später dann auch als Fehlalarm heraus.
Einen Antrag Chodorkowskis, den Prozess um zwei Monate zu verschieben, um sich mit allen Unterlagen vertraut zu machen, lehnte das Richtergremium ebenfalls ab. Im ersten Prozess gegen den Ölmagnaten waren insgesamt 30 Bände Aktenmaterial angehäuft worden. Chodorkowski hat sich eigenen Angaben zu Folge gerade einmal mit der Hälfte des Materials vertraut gemacht.
(ab/.rufo)
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