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Mittwoch, 17.12.2008
Beamte dürfen zu Korruption ihrer Kollegen schweigen
Moskau. Sie haben das Recht zu schweigen! Zumindest, soweit es Kollegen betrifft, dürfen Beamte von nun an bei Korruptionsvergehen, den Mund halten. Das hat die Duma im neuen Korruptionsgesetz beschlossen.
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Bislang war ein russischer Beamter laut Gesetz verpflichtet, "in schriftlicher Form den Arbeitgeber, die Staatsanwaltschaft oder andere Sicherheitsorgane über Korruptionsvergehen anderer Beamter, die ihm bekannt geworden sind, zu informieren".
Auch wenn Kollegen bei Einkommens- oder Vermögensangaben schwindelten oder verheimlichten, musste ein Beamter darüber Mitteilung machen. Diese Zeiten sind vorbei, ab sofort bleiben solche unschönen Angelegenheiten "in der Familie".
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Allerdings müssen Beamte - zumindest laut Gesetz - nach wie vor Anzeige erstatten, wenn ihnen selbst ein "unmoralisches Angebot" unterbreitet wurde. Sollten sie so etwas verheimlichen, droht die Entlassung - freilich nur, wenn jemand petzt.
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