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Mittwoch, 21.01.2009
Yukos-Anwältin kann auf vorzeitige Entlassung hoffen
Saransk. Die ehemalige Yukos-Anwältin Swetlana Bachmina kann wieder auf eine vorzeitige Entlassung hoffen. Das Oberste Gericht der russischen Teilrepublik Mordwinien hat die Entscheidung gegen einen vorzeitige Entlassung aufgehoben. Bachmina hat in Haft ihr drittes Kind zur Welt gebracht.
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Bachmina wurde 2006 wegen angeblicher Veruntreuung von Geldern der Yukos-Tochtergesellschaft Tomskneft und Steuerhinterziehung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Später wurde das Urteil um ein halbes Jahr herabgesetzt.
Im Mai 2008 hat ein Gericht in Mordwinien, wo Bachmina einsitzt, einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung abgelehnt. Begründung: Bachmina verstoße gegen Haftauflagen.
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Da Bachmina zu dem Zeitpunkt schwanger war, schickte die Anwältin ein Gnadengesuch an Präsident Dmitri Medwedew. Dem Gesuch hatten sich knapp 100 Vertreter der russischen Intelligenz angeschlossen. Dem Ansinnen wurde allerdings weder stattgegeben, noch wurde das Gesuch überhaupt beantwortet.
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Im November 2008 brachte Bachmina daher in einer Gefängnisklinik ihre Tochter zur Welt - ihr insgesamt drittes Kind. Im Dezember wurde der Prozess um die vorzeitige Entlassung daher wieder aufgerollt. Jetzt soll ein Gericht im Gebiet Moskau über den Fall entscheiden.
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