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Bei Beleidigungen gegen ausländische Staatsoberhaupter (vorne) ist das deutsche Gesetz nicht zimperlich (Foto: femen.org)
Bei Beleidigungen gegen ausländische Staatsoberhaupter (vorne) ist das deutsche Gesetz nicht zimperlich (Foto: femen.org)
Mittwoch, 10.04.2013

Deutschen Femen-Frauen droht mehrjährige Haftstrafe

Hannover/Moskau. Die barbusige Attacke auf Wladimir Putin auf der Hannover Messe könnte für die „Sextremistinnen“ der Protest-Gruppe Femen empfindliche Folgen haben: Das deutsche Gesetz sieht dafür bis zu fünf Jahre Gefängnis vor.

Wie die Moskauer Zeitung „Kommersant“ heute berichtet, läuft bei der Staatsanwaltschaft Hannover ein Ermittlungsverfahren nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches: „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“. Die darin geschilderte Missetat bezieht sich unter anderem auf „ausländische Staatsoberhäupter, die sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhalten“.

StGB: Maximal fünf Jahre für "verleumderische Beleidigung"


Der Strafrahmen ist dabei recht weit: von Geldstrafen und Haft bis drei Jahren im Falle einer einfachen Beleidigung bis hin zu fünf Jahren im Falle einer „verleumderischen Beleidigung“. Obwohl Putin hinterher zunächst erklärt hatte, ihm habe die Aktion „gefallen“, forderte sein Pressesprecher später eine Bestrafung der Demonstrantinnen durch die deutsche Justiz. Die Frauen hatten unter anderem „Fuck Dictator“ gerufen und dies auch als Aufschrift auf ihren Körpern getragen. Russische Vulgär-Sprache kam ebenfalls zum Einsatz.

Bei Russland-Aktuell
• Putin betrachtet barbusige Femen-Aktion als werbewirksam (08.04.2013)
• Barbusige FEMEN stören Demo gegen Homo-Ehe in Paris (19.11.2012)
• "Femen" zeigte wie: Vier christliche Kreuze umgesägt (27.08.2012)
• Reaktionen zum Pussy Riot-Urteil: großer Image-Verlust (18.08.2012)
• Angriff auf Kyrill: Femen-Frau muss 15 Tage absitzen (27.07.2012)
Wie die Zeitung berichtet, hatten fünf Frauen an der Topless-Attacke auf Putin teilgenommen, als dieser in Begleitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel die Hannover Messe besichtigte. Dabei handelt es sich um drei Deutsche – eine davon aus Russland gebürtig – und zwei Ukrainerinnen im Alter von 19 bis 33 Jahren.

Kein Schnellverfahren gegen die Frauen


Sie waren nach einer Vernehmung durch die Polizei wieder auf freien Fuß gesetzt worden, die beiden Frauen aus der Ukraine allerdings nur gegen Zahlung einer Kaution. Ein Prozess gegen das Quintett werde nach Angaben der Hanoveraner Staatsanwaltschaft aber erst in anderthalb bis zwei Monaten stattfinden, so die Zeitung.

Die ebenso freizügige wie wenig zimperliche Protestform durch jungen barbusige Frauen wurde von der ukrainischen Frauen-Gruppe „Femen“ erfunden und findet inzwischen weltweit Nachahmerinnen - das Presse-Echo ist bei derartigen Aktionen jedenfalls immer gewährleistet.

Schärfere Strafen als gegen "Pussy Riot"?


Ein Polizeisprecher in Hannover hatte nach dem Vorfall gesagt, er gehe davon aus, dass die jungen Frauen mit einer geringen Geldstrafe davon kommen - aber vielleicht kannte er den entsprechenden, wohl eher selten gebrauchten, Strafgesetzbuch-Paragrafen noch nicht.

Theoretisch könnte den Präsidenten-Beleidigerinnen nach deutschem Recht nun eine längere Haftstrafe drohen als die wegen ihres Putin und den Patriarchen Kyrill lästernden „Punkgebetes“ in Russland zu zwei Jahren Gefängnis verurteilten Aktivistinnen von „Pussy Riot“. Das zuständige Gericht in Hannover wird sich das Strafmaß auch angesichts derartiger Hintergründe und Vergleiche gut überlegen müssen - schließlich wurde dieses Urteil im Westen einhellig als völlig unangebracht kritisiert.
Eine Femen-Frau, die letztes Jahr in Kiew das Oberhaupt der russisch-orthodoxen Kirche auf ähnliche Weise wie jetzt in Hannover attackiert hatte, war von der ukrainischen Justiz zu 15 Tage Ordnungshaft verurteilt worden.



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Leser-Kommentare zu diesem Artikel (und Kommentare zu Kommentaren): ↓

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laufer 13.04.2013 - 08:08

Recht ist Recht- Antwort Ov8

.......... habe Ihre Zeilen gelesen......... na denn.


ov8 13.04.2013 - 02:25

Recht ist recht antwort laufer

Ob das so einfach ist bezüglich der Abrechnung bezweifele ich! Ich kenne diesen Anwalt nicht, daher kann ich mir darüber auch kein Urteil bilden! Allerdings ist ein privater Rechtsanwalt ein selbst ständiges Unternehmen welches seinen eigenen Umsatz und amEnde seinen Gewin als Endziel hat! Und da ist es nicht gerade Lukrativ sich aus demStaatssäckel bezahlen zu lassen!

Ich möchte ihnen nicht zu nahe treten aber keine Rechtsordnung ist perfekt! Aus demganz einfachen Grund, das der Gesetztgeber nicht für jede einzelne Tat, die imsozialen Leben der Menschenuntereinander die passende Reglung findet! Viele Rechte sind oft auslegungsbedürftig!

Und auch wenn sie esnicht glauben, die Stattsanwälte sind weisungsgebunden, sie haben von unten einen Chef von dem sie die erlaubnis einholen müssen zu ermitteln! Das zieht sich hoch bis zum Justitzminister/in! Ist halt eine Hierarchie wie bei der Armee! Hier sind die Richter wichtig,die sollten klar unabhängig und kompetent sein!

Im deutschen Recht gibt es keinen elektrischen Stuhl! Aber oft schüttelich dann doch denKopf über manche Entzscheidungen der Richter! Der skorpion(wurm) sitzt sein ganzes Leben in Haft, weil er einen Bus in geisellhaft genommen hat nach einem Bankraub und ein Kindermörder/vergewaltiger bekommt 9 Jahre und dann noch freigang! Na ja Strafrecht!

Übrigens den Damen würde ich nicht an das Geld gehen, die haben doch auch so schon nichts mehr zum Anziehen!:)


laufer 11.04.2013 - 21:53

Recht ist Recht-Antwort Ov8

-für ein derart prestigeträchtiges Mandat benötigen die Damen bei der RA-Kanzlei von Fromberg keinen Investor; der Fall wird dann vollkommen normal nach der Geb.O.für Rae abgerechnet.
- es ist gerade anders rum, wie Sie schreiben:
Unsere Rechtsordnung ist perfekt; gerade deshalb benötigt man in Deutschland keinen, wie Sie den nennen, Rechtsverdreher.
Die Staatsanwälte sind nicht weisungsgebunden- die Ermittlung in einer Straftat ist zwingend notwendig.Jeder Staatsanwalt wird sich sicher hüten, bei dem zu beurteilenden Sachverhalt, ggf. keine Anfangsverdachtsprüfung hinsichtlich einer Straftat zu unterlassen.Gerade bei diesem Staatsanwalt würde für seine künftige Karriere der altbekannte Satz der Bildzeitung gelten: Mit Bild gehst du den Fahrstuhl rauf und ganz schnell runter.
Die Frage ist doch, ob eine mehrjährige Haftstrafe zum Tragen kommt?
Klare Aussage: Nein-Geldstrafe-Ende.
Das deutsche Recht führt niemanden wegen sowas auf den elektrischen Stuhl; das ist reines Wunschdenken von einigen in diesem, unserem Land.
Wenn die betreffenden Damen diese Zeilen lesen und das Straflager über Jahre verhängt werden soll, beteilige ich mich an den Kosten von Götz von Fromberg; einfach dann bei mir melden.


ov8 11.04.2013 - 20:34

Recht ist recht

@laufer

Ob sie sich die Mädels den leisten könnten ist eine andere Frage!:) Ausser es findet sich ein Investor!;)

Aber das ist auch ein Teil des Rechts, die Rechtsordnung ist halt nicht perfekt, deswegen kann man sich für gutes Geld einen Rechtsverdreher kaufen! Da muss dann halt der Richter entscheiden! Aber zumindest müsste irgend ein Staatsanwalt tätig werden, wenn es eine Straftat darstellt! Aber unsere Staatsanwälte sind ja Weisungsgebunden!


Paulsen-Consult 11.04.2013 - 19:05

Putin beleidigt permanent

den gesunden Menschenverstand. Femen rückt seinen Besuch auf der Hannovermesse einfach nur in das richtige absurde Licht.


laufer 11.04.2013 - 08:29

Berichtigung-mehrjährige Haftstrafe

........ war wieder zu schnell:
Für die Damen: Götz von Frommberg mit einem m :):)


laufer 11.04.2013 - 08:21

ovo8-mehrjährige Haftstrafe

......... Recht ist Recht......Die paar Mädels nehmen einfach Rechtsanwalt Götz von Frommberg aus Hannover.Dieser zerrupft diesen Kokolores in einer Leérpause zwischen wichtigen Mandaten mit zwei lapidaren Sätzen.


ov8 10.04.2013 - 23:57

wow

Wenn es wirklich so einen Papragraphen gibt, dann sollte ein Staatsanwalt tätig werden, immrhin stellet es eine Straftat da! Müssen ja nicht gleich die 5 sein! Aber Recht ist nun mal recht, und da darf es keine politischen Außnahmen geben!


ivanfi 10.04.2013 - 22:36

Meinen Beitrag falsch abgesetzt.

Schade, dass die Merkel-Double Antonia von Romatowski nicht neben Merkel stand…..
Sie hätte sich den Spaß erlauben können den eigenen aufgemotzten Oberkörper den Femen entgegenzustemmen…..


laufer 10.04.2013 - 17:20

Mehrjährige Haftstrafe

......... reines Wunschdenken!!!!
Für einen solchen Kokolores gibt es eine kleine Geldstrafe und damit hat es sich.


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