Eine Kronzeugenregelung soll das Strafmaß halbieren. Die aussagewilligen Verbrecher könnten mit Schutz für sich selbst und ihre Familien rechnen (Foto: Newsru).
Donnerstag, 01.11.2007
Russland: Kronzeugen gegen Organisiertes Verbrechen
Moskau. „Jedinaja Rossija“ hat einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Organisierten Verbrechens eingebracht. Eine Kronzeugen-Regelung soll die Jagd auf Hintermänner erleichtern. Die Opposition befürchtet Mißbrauch.
Die drei Abgeordnete der Putin-Partei „Jedinaja Rossija“ (Einiges Russland) Wladimir Pligin, Wladimir Wasiljew und Alexander Lebedew wollen eine Strafmilderung für Kriminelle einführen, die die Rechtsorgane bei der Verfolgung verbrecherischer Organisationen unterstützen. Unter den im Entwurf definierten Oberbegriff „verbrecherische Organisationen“ fallen laut russischen Medien neben Drogenhändlern auch korrupte Beamtenstrukturen.
Auch bisher hatten russische Gerichte die Möglichkeit, mildere Strafen zu verhängen. Allerdings nur in den Fällen, wenn ein Täter sich zu den von ihm selbst begangenen Straftaten bekannte. Der neue Entwurf geht weiter und erlaubt auch dann Strafmilderung, wenn der inhaftierte Verbrecher die Staatsorgane bei der Verfolgung einer verbrecherischen Organisation unterstützt.
Der Abgeordnete Lebedew begründete den Vorstoß gegenüber russischen Medien: Heute hätten es die Staatsorgane vor allem mit Organisationen zu tun. Gefasst würden aber in der Regel lediglich die kleinen Handlanger, die die Straftaten im Auftrag begingen. Das neue gesetzliche Instrument solle es ermöglichen, an die Drahtzieher im Hintergrund heranzukommen.
Zeugenschutz für Familien
Für seine Hilfe bei der Verfolgung der Hintermänner soll der Handlanger mit einer erheblichen Minderung seiner Strafe für die von ihm selbst begangenen Straftaten rechnen könen, so Lebedew. Konkret sprach Lebedew davon, dass das Strafmaß zumindest halbiert werden müsse.
Für ein besonders schweres Verbrechen drohen einem Russen heute 15 Jahre Haft – der Gesetzentwurf würde dieses Maß auf 7,5 Jahre halbieren. Vorausgesetzt die Aussagen des Inhaftierten führen zu Fahndungserfolgen.
Außerdem wollen die Abgeordneten den kooperationswilligen und ihren Familien denselben Schutz gewähren wie Zeugen und Opfern.
Opposition befürchtet Mißbrauch
Die Opposition befürchtet Mißbrauch einer solchen gesetzlichen Regelung und spricht von Deals zwischen Gerichtsbarkeit und Verbrechen. Der kommunistische Abgeordnete Wiktor Iljuchin befürchtet, dass sich ein derartiges Gesetz im Endeffekt gegen die geständigen Handlanger richtet. Die Hintermänner würden Deals mit den staatlichen Strukturen abschließen und schließlich würden dem Handlanger sämtliche Verbrechen der Organisation aufgebürdet. Der kleine Handlanger müsse schließlich büßen.
Schlimmer noch: Iljuchin vermutet, dass durch eine solche Regelung einfach die Gerichtsprozesse verkürzt werden könnten. Es werde ein Sündenbock gesucht und die Aufklärung finde einfach nicht mehr statt.
Gesetz für Ex-KGBler?
Auch der unabhängige Abgeordnete Wiktor Pochmelkin spricht sich dafür aus, den Gesetzesentwurf zunächst auf Eis zu legen – solange, bis der Zeugenschutz für die aussagebereiten Handlanger geregelt sei. Derzeit seien noch nicht einmal gesetzestreue Bürger bei ihrer Zeugenaussage ausreichend gegen behördliche Willkür geschützt.
Sollte die Duma den Gesetzesentwurf vorher verabschieden, so Pochmelkin gegenüber den Medien, sei für ihn klar, was der eigentliche Sinn der Initiative sei:
Dann sei offensichtlich, dass das Gesetz für ehemalige Agenten erlassen werde. Ihnen solle Strafmilderung ermöglicht werden.
(cj/.rufo/Moskau)
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