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Mittwoch, 16.12.2009
Duma beschließt Hausarrest als neue Freiheitsstrafe
Moskau. Auf der Tagesordnung der Staatsduma steht heute die dritte Lesung eines Gesetzes, das Hausarrest als neue Form der Freiheitsstrafe in Russland einführt. Dadurch sollen die überfüllten Gefängnisse entlastet und die Gesellschaft entkriminalisiert werden.
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Den zu dieser Strafform verurteilten Tätern ist es während der Verbüßung der Strafe verboten, ohne Genehmigung ihren Wohnsitz und ihren Arbeits- oder Ausbildungsort zu wechseln. Zu bestimmten Tageszeiten dürfen sie ihre Wohnung nicht verlassen.
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Zudem wird ihnen verboten, ihren Wohnort zu verlassen und Feste und Veranstaltungen zu besuchen. Auch kann ihnen der Besuch bestimmter Plätze untersagt werden.
Die Arrestanten unterliegen einer Meldepflicht und müssen sich ein- bis viermal monatlich bei der Polizei melden. Die Behörden können aufgrund des Gesetzes elektronische oder audiovisuelle Überwachungstechnik einsetzen, um den Verurteilten zu kontrollieren.
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Der Arrest kann dem Gesetzesentwurf zufolge bei leichteren Straftaten für die Dauer von zwei Monaten bis vier Jahren verhängt werden. Auch kann er zusätzlich zu herkömmlichen Freiheitsstrafen verordnet werden.
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Wer gegen die Auflagen verstößt, kann per Gerichtsbeschluss für die restliche Zeit seiner Strafe in ein Gefängnis eingewiesen werden. Dabei soll ein Hafttag wie zwei Hausarrest-Tage berechnet werden.
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