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Freitag, 02.10.2009
Antialkoholkampagne: Wodka-Verbot auf den Flughäfen
Moskau. Noch mal einen heben vor dem Abheben? Künftig soll das an Moskaus Flughäfen nicht mehr gehen. Die Staatsanwaltschaft hat allen drei Airports den Ausschank harter alkohlischer Getränke, wie Cognac oder Wodka, untersagt.
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Die Behörden berufen sich dabei auf das neue Regulierungsgesetz für die Produktion und den Verkauf von Alkohol. In Artikel 16 des Gesetzes heißt es, dass der Ausschank von Getränken mit über 15 Prozent Alkoholgehal an Orten, wo massenhaft Menschen zusammenkommen, verboten ist.
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Die Moskauer Flughäfen kann man mit Fug und Recht zu solchen Orten zählen. Domodedowo und Scheremetjewo fertigen im Jahr über zehn Millionen Passagiere ab, Wnukowo immerhin über sechs Millionen.
Seit Anfang September überprüft die Staatsanwaltschaft die Airports bereits. In Scheremetjewo sind die Untersuchungen abgeschlossen, in Domodedowo und Wnukowo laufen sie noch.
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Die Vorgaben der Behörde sind eindeutig. Innerhalb von 60 Tagen müssen die Fughafenrestaurants den beanstandeten Alkoholausschank einstellen. Glücklich sind die Unternehmer nicht. Ihren Angaben nach macht Alkohol knapp ein Drittel des Umsatzes aus.
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Nach Angaben russischer Medien haben die Staatsanwälte auch die duty free Läden unter die Lupe genommen. Noch ist der Verkauf von Alkohol in diesen Geschäften aber nicht verboten.
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