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Mittwoch, 14.07.2010
Anklage nach Badeunglück im Asowschen Meer erhoben
Krasnodar. Nach dem Tod von sechs Schülern im Asowschen Meer hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Erzieher erhoben. Sie sollen ihre Aufsichtspflicht fahrlässig verletzt haben.
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Am 7. Juli waren in der Bucht von Ejsk bei einem Badeausflug sechs Schüler und ein Lehrer ertrunken. Die Schulgruppe war an einem unbewachten Strand baden gegangen, wo es starke Strömungen unter Wasser gab.
Nun hat die Staatsanwaltschaft zwei Erzieher angeklagt. Verantworten müssen sich die stellvertretende Direktorin der Schule, die für das Ferienlager verantwortlich war, und ein Geographielehrer, der den Ausflug geleitet hat.
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Nach Angaben der Ermittler hatte die Vize-Direktorin zuvor schon mehrfach Ausflüge an unbewachte Strände genehmigt. Dies sei ein Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften gewesen, so die Ermittler.
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Der Geographielehrer hatte nicht nur die Unglücksexpedition geleitet, sondern war, wie zwei andere Erzieher auch, zum Zeitpunkt des Badedramas auch schon angetrunken, obwohl er sich im Dienst befand.
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Sollten die beiden Lehrer schuldig gesprochen werden, droht ihnen nach russischer Rechtsprechung eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren.
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