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Dienstag, 21.07.2009
Polizei u FSB kontrollieren Post - auf Gerichtsbeschluss
Moskau. Ab dem heutigen 21.Juni haben der russische Geheimdienst FSB und Miliz eine rechtliche Grundlage, private Brief- und Paketpost zu kontrollieren. Eine Verordnung des Kommunikationsministeriums verpflichtet alle Postmitarbeiter, den Zugang zu ermöglichen.
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Sollten Postsendungen oder sonstige Informationen verschlüsselt sein, muss die Post diese in entschlüsselter Form den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen.
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Der Menschenrechtler Lew Ponamarjow, die Vorsitzende der Helsinki-Gruppe Ludmilla Aleksejewa und auch Vertreter der Gesellschaftskammer kritisieren die Verordnung als verfassungsfeindlich.
Der Postministerium beteuert dagegen, die Verordnung sei gesetzeskonform.
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Sie basiere auf dem Gesetz über "Operative Ermittlungstätigkeit", nach dem Ermittler nur auf Gerichtsbeschluss Zugriff auf Post oder E-Mail haben, es sei denn, es sei Gefahr im Vezrug.
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