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Freitag, 19.02.2010
Verurteilter Amok-Polizist will in die Berufung gehen
Moskau. Die Verteidigung des wegen seines Amoklaufs zu lebenslanger Haft verurteilten Ex-Polizisten Denis Jewsjukow will Berufung gegen das Urteil einlegen. Staatsanwaltschaft und auch Menschenrechtler begrüßten das Urteil.
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Jewsjukows Verteidigerin Tatjana Buschujewa hatte in dem Verfahren darauf plädiert, einige Anklagepunkte gegen din einstigen Revierchef von Zaryzino abzuschwächen – beispielsweise von Mordversuch auf schwere Körperverletzung. Auch blieben einige Tatumstände ungeklärt.
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Das Gericht folgte in seinem Urteil aber weitgehend der Anklage, die lebenslängliche Haft gefordert hatte. Jewsjukow wurde wegen zweifachen Mordes, Mordversuchs in 22 Fällen, Angriffe auf Polizisten und illegalen Waffenbesitzes verurteilt.
Der russische Menschenrechtsbeauftragte Wladimir Lukin erklärte, das Urteil sei gerecht: „Es ist kein Anlass zu besonderen Kommentaren, Freude oder Befriedigung. Ich kann nur eines sagen: Er hat bekommen, was er verdient hat.“
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Pawel Krascheninnikow, der Vorsitzende des Gesetzgebungs-Ausschusses der Duma, bezeichnete den Schuldspruch als das einzige richtige Urteil. „In anderen Ländern hätte Jewsjukow mehrmals lebenslang oder über 100 Jahre Gefängnis bekommen.“
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Das Gericht bezeichnete den ehemaligen Polizei-Offizier als „für die Gesellschaft außerordentlich gefährlich“. Innenminister Raschid Nurgalijew wurde zudem aufgefordert, die Ursachen und Voraussetzungen zu beseitigen, die zu dieser Tat führen konnten.
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Präsident Dmitri Medwedew hatte am Vortag angekündigt, dass in Russland in Zukunft Polizeibeamte für begangene Verbrechen härter bestraft werden sollen als einfache Bürger.
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