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Mittwoch, 27.09.2006
Wahlkommission untersagt Putin dritte Amtszeit
Moskau. Die Zentrale Wahlkommission hat die Durchführung eines Referendums untersagt, dass zum Ziel hatte, Präsident Wladimir Putin eine dritte Amtszeit einzuräumen. Dies sei verfassungswidrig, begründete die Kommission ihre Entscheidung. Putin selbst hatte ebenfalls stets betont, nicht noch ein drittes Mal antreten zu wollen bei den Präsidentschaftswahlen.
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Im April hatte sich in der südrussischen Kaukasus-Republik Nordossetien die Organisation "Einheit und Stabilität" gegründet, die eine dritte Amtszeit für Präsident Putin gefordert hatte. Dieser sei ein Garant für die Stabilität in Russland, hatten die Mitglieder begründet.
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Im Juni startete dann sogar eine russlandweite PR-Kampagne in den Medien, die eine Verfassungänderung per Volksentscheid unterstützen sollte. Die Verfassung verbietet derzeit einem Präsidenten, mehr als zwei Amtszeiten hintereinander zu regieren.
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Putin selbst hatte sich offiziell stets gegen eine Änderung der Konstitution ausgesprochen. Diese sei der eigentliche Garant für die Stabilität Russlands, sagte Putin. Die Entscheidung der Zentralen Wahlkommission setzt nun einen juristischen Schlusspunkt unter alle Diskussionen über eine dritte Amtszeit des Präsidenten.
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(ab/.rufo)
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