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| Die Trauer um den getöteten Spartak-Fan schlug letztes Jahr in Moskau rapide in rassistische Krawalle um (Foto: rtvi.ru) | |
Freitag, 21.10.2011
Schuldspruch im Prozess um Tod des „Spartak-Fans“
Moskau. Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Spartak-Fans haben die Geschworenen alle Angeklagten für schuldig befunden. Die Tat hatte im Dezember 2010 massive rassistische Ausschreitungen zur Folge.
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Am 6. Dezember war es auf dem Kronstadtski Boulevard in Moskau zu einem handfesten Streit zwischen einer Gruppe von fünf Moskauern und sechs russischen Kaukasiern gekommen. In dessen Verlauf wurde ein Mann mit einer sog. Selbstverteidigungswaffe tödlich verletzt.
Pogrom auf dem Manege-Platz als Folge Die darauf folgenden, mehrere Tage dauernden Ausschreitungen von rechten Jugendlichen und radikalen Fußballfans in Moskau und anderen Städten wurden vor allem durch den Umstand angeheizt, dass die Polizei noch in der gleichen Nacht alle Begleiter des mutmaßlichen Schützen wieder auf freien Fuß setzte. Sie wurden erst später wieder in Haft genommen.
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In dem jetzt zum Abschluss kommenden Prozess wurde der Haupttäter, Aslan Tscherkessow aus Kabardino-Balkarien, beschuldigt, Swiridow getötet und einen weiteren Mordversuch an einem anderen Beteiligten begangen zu haben, der nur scheiterte, weil die Patronen in seiner Pistole alle waren.
Außerdem soll er eine Tasche eines der Opfer an sich genommen haben. Die anderen fünf Angeklagten stehen wegen Rowdytums und leichter Körperverletzung vor Gericht.
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Keine Einstimmigkeit, aber auch keine Gnade Die Geschworenenen entschieden gestern Abend mit einer Mehrheit aus acht von zwölf Stimmen, dass Tscherkessow schuldig ist und keine mildernden Umstände verdient. Auch die aus Dagestan kommenden Mittäter wurden mit zehn bis elf Stimmen der Jury für schuldig und der Milde nicht für würdig befunden.
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Die Verteidigung hatte argumentiert, dass die Moskauer Gruppe in betrunkenem Zustand den Streit angefangen hätte, weshalb die Angeklagten im Prinzip in Notwehr gehandelt hätten. Einen Freispruch forderten aber auch die Anwälte nicht.
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Das Strafmaß in dem Prozess wird erst später vom Richter festgelegt. Aufgrund der Geschworenen-Entscheidung müssen die Angeklagten mit den Höchststrafen für die ihnen zur Last gelegten Delikte rechnen.
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