E. Schewardnadse und Ilja II. (Foto: www.ntv-tv.ru)
Mittwoch, 16.10.2002
Georgien sucht das Bündnis mit der Kirche
Von Karsten Packeiser, Moskau. Bereits bei der Amtseinführung des georgisch-orthodoxen Patriarchen Ilja II. im Dezember 1977 hatte Eduard Schewardnadse das Sagen in der Kaukasusrepublik. Weder das Kirchenoberhaupt noch der damalige KP-Chef der Sowjetrepublik hätten sich zu jener Zeit vermutlich vorstellen können, was für einen Pakt sie einmal schließen würden: In Mzcheta, wo im 4. Jahrhundert die erste christliche Kirche Georgiens errichtet wurde, unterzeichneten der heutige
Präsident des unabhängigen Georgien und der Patriarch ein Grundsatzabkommen, das der georgischorthodoxen Kirche die Rechte einer Staatsreligion verleiht.
Das Land, das seit über einem Jahrzehnt von Bürgerkriegen und wirtschaftlichem Chaos gebeutelt wird, sucht für einen Neuanfang das Bündnis mit der Kirche. Auch für Schewardnadse, der im Konflikt mit der Opposition und mit dem mächtigen nördlichen Nachbarn Russland gleichzeitig an zwei Fronten um sein politisches Überleben kämpft, kommt die Kirche als Verbündeter nur zu gelegen.
„Ziel des Staatsvertrags ist es, der Kirche die Möglichkeit zu geben, aktiver als bisher am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen“, erklärte Patriarch Ilja II. in Mzcheta. Neben obligatorischem Religionsunterricht und der Einführung von Militärgeistlichen regelt das Grundsatz-Abkommen vor allem Eigentumsfragen. Die orthodoxe Kirche Georgiens soll alle nach der
Oktoberrevolution enteigneten Gebäude und Grundstücke zurückerhalten oder eine Entschädigung für zerstörtes Eigentum erhalten.
Insgesamt gehören zwischen 65 und 70 Prozent der Georgier der georgisch-orthodoxen Kirche an. Es gibt außerdem bedeutende russisch-orthodoxe und muslimische Minderheiten. Mit dem „Verfassungsabkommen“ zahlt sich für die orthodoxe Kirche nicht zuletzt ihr Stillhalten beim Georgien-Besuch von Papst Johannes Paul II. im Jahr 1999 aus, mit dem Schewardnadse im Westen politische Sympathien sammelte. Gegen den Widerstand der Heiligen Synode hatte Ilja II. damals die Einladung des Papstes unterstützt, auch wenn die orthodoxe Kirche später alle Gläubigen warnte, an der Papst-Messe im Sportstadion von Tiflis teilzunehmen.
Bislang gibt es auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion keinen Präzedenzfall für das georgische Konkordat. Doch in vielen Teilen des einstigen Moskauer Imperiums garantieren die Behörden bereits heute einigen Religionen Vorzugsbehandlung. Das russische Religionsgesetz
unterscheidet etwa „traditionelle“ und „nicht traditionelle“ Glaubensgemeinschaften und begünstigt damit die Russische Orthodoxe Kirche, den traditionellen Islam, das Judentum und den Buddhismus gegenüber Sekten, aber auch gegenüber protestantischen Freikirchen.
Eine Verschärfung des Gesetzes wird gerade in der Moskauer Staatsduma diskutiert. Auch im autoritär regierten Weißrussland stimmte das Parlament unlängst für ein im Westen bereits scharf kritisiertes ähnliches Religionsgesetz.
(epd).
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